Bundesrat setzt Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz teilweise in Kraft
Bern, 14.3.2025 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. März 2025 die Teilinkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) und die Aufhebung zweier Verordnungen per 1. April 2025 beschlossen. Er will damit die Altlastensanierung vorantreiben. Weitere Anpassungen im USG betreffen Lenkungsabgaben, die Strafverfolgung im Umweltbereich sowie Informations- und Dokumentationssysteme.