Schweiz verschärft Visa-Bestimmungen für Somalia und Guinea
Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. August 2026 beschlossen, die geltenden Visa-Bestimmungen für Somalia und Guinea zu verschärfen. Es handelt sich um Massnahmen im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens. Diese folgen auf Beschlüsse der Europäischen Union, wonach gewisse Bestimmungen des Visakodexes gegenüber Somalia und Guinea vorübergehend ausgesetzt werden.
Die Europäische Union hat am 25. Juni 2026 (Somalia) und am 10. Juli 2026 (Guinea) beschlossen, gewisse Bestimmungen des Visakodexes für diese beiden Staaten vorübergehend auszusetzen. Da diese Beschlüsse Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands darstellen, übernimmt die Schweiz die entsprechenden Massnahmen.
Damit setzt die Schweiz für Staatsangehörige Somalias und Guineas verschiedene Erleichterungen im Visumverfahren aus. Vorerst nicht mehr gewährt werden insbesondere Erleichterungen bei den einzureichenden Unterlagen, den Bearbeitungsfristen, der Gebührenbefreiung für Inhaberinnen und Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sowie der Erteilung von Visa für mehrfache Einreisen.
Die Einschränkungen sollen die Zusammenarbeit der beiden Staaten bei der Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verbessern und damit zu einem wirksameren Rückkehrsystem im Schengen-Raum, aber auch zu einer besseren Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des Asylwesens beitragen.
Die Schweiz hat ein Interesse, die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme ausreisepflichtiger Staatsbürger beider Staaten weiter zu optimieren. In der Schweiz hielten sich Ende Juni 57 somalische und 166 guineische Personen auf, welche die Schweiz verlassen müssten.
