PFAS: Rechtsgrundlage für wirtschaftliche Härtefälle in der Landwirtschaft
Bern, 27.05.2026 — Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 eine Aussprache zum Umgang mit wirtschaftlichen Härtefällen in der Landwirtschaft infolge von PFAS-Belastungen geführt. Er hat entschieden, hierzu bis März 2027 einen Entwurf für ein zeitlich begrenztes Spezialgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Mit dieser Rechtsgrundlage sollen Landwirtschaftsbetriebe, die wegen PFAS-Belastungen der Umwelt erhebliche finanzielle Einbussen erleiden, in Härtefällen finanziell unterstützt werden können.
Für betroffene Betriebe können PFAS-Belastungen und daraus folgende behördliche Anordnungen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt wirtschaftlich sehr schwerwiegend sein. In einzelnen Fällen kann die Fortführung des Betriebs in Frage gestellt sein. Damit stellen PFAS die Landwirtschaft sowie Bund und Kantone vor grosse Herausforderungen. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt müssen die erforderlichen Massnahmen konsequent umgesetzt werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob und wie wirtschaftliche Härtefälle abgefedert werden können. Die aktuelle Gesetzgebung enthält keine spezifische Rechtsgrundlage, um finanzielle Verluste infolge PFAS-Belastungen abzufedern. An seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 hat der Bundesrat daher beschlossen, mit einem zeitlich begrenzten Spezialgesetz die Voraussetzungen zu schaffen, damit betroffene Betriebe in wirtschaftlichen Härtefällen gezielt unterstützt werden können.
Kern des Spezialgesetzes ist eine befristete Rechtsgrundlage für eine gezielte, subsidiäre Unterstützung in wirtschaftlichen Härtefällen in der landwirtschaftlichen Produktion. Die Unterstützung setzt voraus, dass andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind und sich die Kantone an den verbleibenden Kosten beteiligen. Der Vollzug erfolgt über die Kantone.
Zeitplan und Übergang
Ein Inkrafttreten des Spezialgesetzes ist je nach Verlauf der weiteren Arbeiten und des Gesetzgebungsverfahrens frühestens 2028 möglich.
Bis dahin werden mit besonders betroffenen Ostschweizer Kantonen Übergangs- und Pilotansätze vorbereitet. Damit sollen die bereits heute bekannten betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe gezielt begleitet werden. Zugleich können praktische Erfahrungen für die weiteren Arbeiten gesammelt werden.
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 zudem die Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion 25.3421 zu abfedernden Massnahmen im Lebensmittelrecht eröffnet. PFAS-belastete Betriebe sollen unter anderem mehr Zeit für die Produktionsumstellung erhalten und weiterhin ein wirtschaftliches Auskommen erzielen. Gleichzeitig konkretisiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Vollzug der PFAS-Höchstgehalte bei Lebensmitteln in einer Weisung (siehe separate Medienmitteilung).
PFAS: Konsumierende schützen und belasteten Betrieben eine Produktionsumstellung ermöglichen
