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MedienmitteilungVeröffentlicht am 9. September 2026

Neue Führungsstruktur der Armee: Vernehmlassung zu Änderungen in Militärgesetz und Armeeorganisation zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit

Bern, 09.09.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. September 2026 die Vernehmlassung zu Änderungen des Militärgesetzes (MG) und der Armeeorganisation (AO) eröffnet. Die Vorlage stärkt die Verteidigungsfähigkeit der Armee angesichts der verschlechterten Sicherheitslage. Der Bundesrat schafft insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die neue Führungsstruktur der Armee und setzt damit ein zentrales Element seiner Leitlinien für die Verteidigung um. Ebenfalls vorgesehen sind obligatorische Ausbildungsdienste im Ausland auch für Miliz-Armeeangehörige, ein besserer Schutz der Armee vor Spionage und Sabotage sowie eine gesetzliche Grundlage für Pilotversuche, um neue Ausbildungs- und Dienstleistungsmodelle zu testen.

Vor dem Hintergrund der verschlechterten globalen Sicherheitslage will der Bundesrat die Armee mit Anpassungen des Militärgesetzes (MG; SR 510.10) und der Armeeorganisation (AO; SR 513.1) in die Lage versetzen, den Schutz der Schweiz besser sicherzustellen. Anpassungen sind in den Bereichen Einsatz, Ausbildung und Organisation notwendig.

Umsetzung der Leitlinien für die Verteidigung: Anpassung der Führungsstruktur

Mit den vorliegenden Änderungen in der AO setzt der Bundesrat unter anderem ein zentrales Element der Leitlinien für die Verteidigung um, die er am 19. Juni 2026 verabschiedet hat. Konkret schafft er die rechtlichen Grundlagen für die neue Führungsstruktur der Armee. Der Bundesrat richtet die Führungsstruktur konsequent auf die Verteidigungsfähigkeit und die Aufgaben als Einsatzarmee aus und ermöglicht Kontinuität der Führung in allen Lagen.

Neu gliedert sich die Armee in den Chef der Armee, unterstützt durch den Armeestab, die Ausbildungssteuerung und Kaderausbildung, das Kommando Operationen, das Heer, die Luftwaffe, das Kommando Cyber sowie das Kommando Support.

Der Chef der Armee (bzw. im Verteidigungsfall ein von der Bundesversammlung gewählter Oberbefehlshaber der Armee) verantwortet die militärstrategische Führung, die Streitkräfteentwicklung, die Doktrin und die Querschnittsaufgaben der Armee. Neu sind ihm auch das Heer und die Luftwaffe direkt unterstellt.

Das Kommando Operationen ist für die Planung und Führung der Einsätze der Armee verantwortlich. Dazu sind ihm die drei Einsatzdivisionen, die Mittel der ersten Stunde (Durchdiener), die Spezialkräfte, der militärische Nachrichtendienst, die Militärpolizei und das Kompetenzzentrum Swissint direkt unterstellt. Je nach Einsatz werden Truppen aus dem Heer, der Luftwaffe, dem Kommando Cyber und dem Kommando Support unterstellt bzw. zugewiesen.

Die Anpassung der Führungsstruktur dient der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit sowie einer einheitlichen Führung aller Einsätze. Es wird insbesondere der Notwendigkeit Rechnung getragen, Übergänge zwischen unterschiedlichen Einsatzarten ohne Änderung der Führungsstrukturen sicherzustellen (von subsidiären Einsätzen zugunsten der zivilen Behörden über die Abwehr von hybriden Aktionen und Angriffen aus der Distanz bis hin zur Abwehr eines umfassenden Angriffs). Sämtliche dieser Einsatzformen können in derselben Führungsstruktur bewältigt werden.

Obligatorische Ausbildungsdienste im Ausland

Weiter trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass es räumliche und sicherheitstechnische Einschränkungen zunehmend schwierig machen, in der Schweiz geeignete Infrastrukturen für sämtliche Ausbildungsbedürfnisse bereitzustellen. Deshalb will der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass auch Miliz-Armeeangehörige für obligatorische Ausbildungsdienste im Ausland aufgeboten werden können.

Angehörige der Armee, die zu einem solchen Dienst aufgeboten werden, diesen jedoch nicht leisten können oder wollen, sollen aber einen Anspruch auf eine Dienstverschiebung und eine Dienstleistung in der Schweiz haben, sofern sie innert angemessener Frist ein entsprechendes Gesuch einreichen. Wer sich also rechtzeitig darum kümmert, wird nicht entgegen seinem Willen einen Ausbildungsdienst im Ausland leisten müssen.

Bessere Instrumente zum Schutz der Armee vor Spionage und Sabotage

Aufgrund der verschlechterten Bedrohungslage will der Bundesrat auch den Schutz der Armee vor Spionage und Sabotage verbessern. Die Militärpolizei muss beispielsweise vorsorgliche und unaufschiebbare Massnahmen treffen können, um bei Vorkommnissen mit unklarem Sachverhalt festzustellen, ob strafrechtlich relevante Sachverhalte vorliegen.

Diese Gesetzesänderung dient dazu, Beweismittel zu sichern, Erstbefragungen durchzuführen und die Voraussetzungen für den Entscheid über die Eröffnung eines Strafverfahrens durch die zuständige militärische oder zivile Untersuchungsbehörde zu schaffen. Dabei können auch Erkenntnisse zur Gefahrenabwehr gewonnen werden.

Pilotversuche zu neuen Ausbildungs- und Dienstleistungsmodellen

Zur Gewährleistung der bestmöglichen Verteidigungsfähigkeit der Armee müssen die angewandten Ausbildungs- und Dienstleistungsmodelle regelmässig hinterfragt und alternative Modelle geprüft werden. In diesem Sinn soll eine Gesetzesgrundlage für Pilotversuche geschaffen werden, aufgrund derer der Bundesrat jeweils versuchsweise und für begrenzte Zeit von bestimmten Normen des Militärgesetzes im Bereich der Ausbildung abweichen kann. Die jeweiligen Pilotversuche werden auf Verordnungsstufe geregelt.

Darüber hinaus sind Gesetzesänderungen in weiteren Bereichen vorgesehen, um die Aufgabenerfüllung der Armee zu optimieren.