Bundesrat will Qualität von Prognosen in Entscheidgrundlagen verbessern
Bern, 01.07.2026 — Im Jahr 2024 hat der Bundesrat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) darum gebeten, die Qualität der Prognosen in den Entscheidgrundlagen des Bundes zu evaluieren. Die EFK hat diesen Antrag angenommen und einen Bericht mit Empfehlungen erstellt, mit denen der Bundesrat insgesamt einverstanden ist.
Stimmbevölkerung, Parlament und Bundesrat sollen über bestmögliche Entscheidgrundlagen verfügen. Deshalb hat der Bundesrat am 27. September 2024 die EFK darum gebeten, die Vorgaben zur Qualitätssicherung für Daten und Prognosen zu prüfen, die in Gesetzgebungsprozessen verwendet werden. Die EFK ist dieser Bitte nachgekommen.
Die EFK hat das Ergebnis der Prüfung wie üblich dem Bundesrat vorab zugestellt und ihm die Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen. Am 1. April 2026 hat er seine Stellungnahme zuhanden der EFK verabschiedet. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 wurde er darüber informiert, dass der Bericht der EFK, der die Stellungnahme des Bundesrates enthält, am 1. Juli 2026 veröffentlicht wird.
Die EFK macht in ihrem Bericht sieben Empfehlungen zur Verbesserung der Prognosequalität. Mit deren Zielsetzung und Stossrichtung ist der Bundesrat insgesamt einverstanden.
Die Empfehlungen zielen einerseits darauf ab, dass die Fachämter häufiger als bisher quantitative Prognosen erstellen und dabei die Risiken kennen und die Vorgaben zur Qualitätssicherung als verbindlich behandeln. Wenn nötig, sollen sie vermehrt Fachwissen beiziehen, insbesondere bei Vorlagen von grosser Tragweite. Die EFK empfiehlt darüber hinaus verstärkte Qualitätskontrollen von Prognosemodellen.
Andererseits gelten die Empfehlungen den bestehenden Vorgaben zur Darstellung von Prognosen. Diese seien an sich sinnvoll, sollten aber besser eingehalten werden, sowohl in den Botschaften wie in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates. Insbesondere seien auch die Unsicherheiten von Prognosen grundsätzlich zu thematisieren.
Da die Befunde der EFK sich zwangsweise aus Einzelfällen ableiten, ist es für den Bundesrat geboten, die Empfehlungen auf verhältnismässige Art und Weise umzusetzen. Er wird die Verantwortung und die Prozesse in den Ämtern stärken und durch eine gezielte Überprüfung ergänzen, ohne den Aufwand für Rechtsetzungsvorhaben generell unverhältnismässig zu erhöhen.
Grundsätzlich möchte der Bundesrat eine Vermischung von Verantwortlichkeiten vermeiden. Es sollen deshalb weiterhin die zuständigen Fachämter dafür verantwortlich bleiben, dass ihre Prognosen korrekt sind und korrekt dargestellt werden. Angesichts der knappen Bundesfinanzen sind die Empfehlungen überdies weitestgehend ohne zusätzliche Ressourcen umzusetzen.
