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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. Juni 2026

Bundesrat will Gesetz über technische Handelshemmnisse modernisieren

Bern, 05.06.2026 — Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG) eröffnet. Er will damit die rechtlichen Grundlagen an die Entwicklungen der Digitalisierung und der Kreislaufwirtschaft im internationalen Warenhandel anpassen.

Das THG sorgt dafür, dass unnötige Hindernisse im Handel abgebaut werden. So können Waren einfacher zwischen Ländern ausgetauscht werden. Durch die Digitalisierung und die wachsenden Anforderungen der Kreislaufwirtschaft hat sich der internationale Warenverkehr stark verändert. Der Bundesrat möchte das THG deshalb anpassen. Er reagiert damit auf neue Herausforderungen, die aus diesen Veränderungen entstehen. Die Pflichten der Wirtschaftsakteure sollen entlang der gesamten Produktions- und Vertriebskette klar festgelegt werden. Auch neue Akteure, die durch den Onlinehandel entstanden sind, werden in die Qualitätssicherungskette eingebunden. So soll sichergestellt werden, dass alle Produkte auf dem Schweizer Markt den schweizerischen Vorschriften entsprechen. Diese Pflichten gelten als technische Vorschriften und werden deshalb dem THG unterstellt. Das hilft, Handelshemmnisse zu minimieren und die Grundsätze von Einfachheit, Transparenz und Verhältnismässigkeit einzuhalten.

Um eine effizientere und nachhaltigere Bewirtschaftung der Ressourcen zu fördern, soll die Vorlage ferner die Grundlage schaffen, damit der Bundesrat einen digitalen Produktepass einführen kann. Der digitale Produktpass bündelt Informationen zum Produkt, zu Reparierbarkeit, Recycling und Materialzusammensetzung und -herkunft. Ein solcher Produktpass könnte den Konsumentinnen und Konsumenten bei Kaufentscheiden zur Verfügung stehen. Er vereinfacht die Informationspflicht der Hersteller und erleichtert den Informationszugang für die Marktüberwachung sowie für Recycling- und Wiederaufbereitungsfirmen.

Weiter soll die Teilrevision geltende Bestimmungen in den Bereichen Marktüberwachung, Akkreditierung, Prüfung von Ausnahmen vom «Cassis-de-Dijon-Prinzip» sowie Datenschutz modernisieren.

Die Vernehmlassung zur Teilrevision des THG findet parallel zu jener betreffend die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) statt, da diese beiden Gesetze konzeptuell eng miteinander verbunden sind.

Die Vernehmlassung dauert bis am 28. September 2026.