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MedienmitteilungVeröffentlicht am 27. Mai 2026

Der Bundesrat will die Schweizer Seeschifffahrt stärken

Bern, 27.05.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 ein Reformpaket zur Stärkung der Schweizer Seeschifffahrt verabschiedet. Die Massnahmen sollen die Schweizer Flagge zur See attraktiver machen und die Registrierung von Schiffen vereinfachen. Die Vorlage ist Teil der umfassenden Revision der Seeschifffahrtsgesetzgebung im Rahmen der maritimen Strategie des Bundesrates sowie des bundesrätlichen «Pakets für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft».

Der Bundesrat zielt auf eine attraktive, kompetitive und dienstleistungsorientierte Qualitätsflagge mit zuverlässigen regulatorischen Rahmenbedingungen. Deshalb hat er bereits 2025 in einem ersten Schritt verschiedene restriktive Registrierungsvoraussetzungen auf Verordnungsstufe aufgehoben. Nun folgen weitere Anpassungen.

Änderung des Seeschifffahrtsgesetzes

Mit der Botschaft vom 12. November 2025 zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes schlug der Bundesrat dem Parlament vor, Hochseetonnage unter Schweizer Flagge wegen zu geringem Mehrwert für die Landesversorgung nicht mehr mit Bundesbürgschaften zu unterstützen. Neue Bürgschaften werden bereits seit Ende 2016 nicht mehr gewährt.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament entsprechend die Aufhebung nun obsoleter Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge vor, die bisher der Landesversorgung und dem Schutz finanzieller Interessen des Bundes dienten. Dazu gehören insbesondere Mindestkapitalanforderungen, erweiterte Revisionspflichten sowie administrative Hürden beim Verlassen der Schweizer Flagge. Nach Auffassung des Bundesrates sind diese Sonderregelungen ohne die bisherigen Bundesbürgschaften nicht mehr gerechtfertigt. Ihre Aufhebung soll die betroffenen Unternehmen regulatorisch entlasten und ist Teil des bundesrätlichen «Pakets für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft».

Änderung der Seeschifffahrtsverordnung

Eine zentrale Neuerung auf Verordnungsstufe betrifft die Voraussetzungen für das Führen der Schweizer Flagge zur See. Bislang konnten nur diejenigen Seeschiffe unter Schweizer Flagge betrieben werden, die sowohl im Eigentum Schweizer Unternehmen standen als auch von Schweizer Reedereien geführt wurden. Künftig kann eine Schweizer Reederei die Schweizer Flagge führen, auch wenn die Eigentümergesellschaft ihren Sitz im Ausland hat. Damit sollen moderne Finanzierungsmodelle, insbesondere Leasing- und Bankfinanzierungen durch ausländische Partner, erleichtert werden. Gleichzeitig erhalten Schweizer Reedereien mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer internationalen Geschäftsmodelle.

Die Reform trägt ausserdem der Digitalisierung des internationalen Handels Rechnung. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass auch das für die Seeschifffahrt zentrale Konnossement (als Warenpapier ausgestalteter Schiffsfrachtbrief) als elektronisches Warenpapier geführt werden kann. Damit schafft der Bundesrat Rechtssicherheit und fördert die Digitalisierung maritimer Handels- und Transportprozesse.

Die Änderung der Seeschifffahrtsverordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Zusammen mit der Botschaft zur Änderung des Seeschifffahrtsgesetzes bilden sie einen weiteren Schritt zur Modernisierung der Schweizer Seeschifffahrtsgesetzgebung. Weitere Anpassungen sind bereits in Ausarbeitung.

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