Am 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte eingeführt
Bern, 19.10.2026 — Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie dies möchten, die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Diese wird bei den für die Ausstellung von Identitätskarten und Pässen zuständigen kantonalen Stellen sowie bei den Schweizer Vertretungen im Ausland erhältlich sein.
Wie schon der biometrische Schweizerpass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit wird sie noch stärker vor Manipulationen und Fälschungen geschützt sein. Die Gebühr für die biometrische Identitätskarte bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip.
Reisen ohne Einschränkung und freie Wahl der Identitätskarte
Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte mit Chip ist das zukunftsorientierte Modell und soll Schweizerinnen und Schweizer das Reisen in der EU ermöglichen. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden gemäss der vorgeschlagenen Regelung in den Bilateralen III für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Bürgerinnen und Bürger können je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen:
- Personen, die innerhalb der EU reisen und einen zukunftsorientierten Ausweis wünschen, welcher auch elektronisch ausgelesen und geprüft werden kann, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, die ihre Identität ausschliesslich in der Schweiz physisch durch Vorlage des Ausweises nachweisen möchten, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Es verbleibt wie heute Sache der Kantone zu entscheiden, ob die bisherige Identitätskarte ohne Chip bei den Einwohnergemeinden beantragt werden kann oder der Antrag beim Kanton zu stellen ist.
Auf der Website www.schweizerpass.ch ist ein Erklärvideo zu finden, das die Besonderheiten der beiden Varianten von Identitätskarten aufzeigt.
Unterschied zur E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden. Erstere ist ein Identitäts- und Reisedokument, welches physisch ausgestellt wird. Bei der E-ID handelt es sich dagegen um einen elektronischen Identitätsnachweis, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Sie ist jedoch kein Reisedokument.
Notpass
Ebenfalls ab dem 2. November 2026 erhält der heutige «provisorische Pass» die neue Bezeichnung «Notpass», die den internationalen Begrifflichkeiten entspricht. Gleichzeitig wurde das Design einschliesslich der Sicherheitsmerkmale angepasst. Der Notpass ist im gleichen Design wie der 2022 neu eingeführte Schweizer Pass gestaltet. Die Bestellmodalitäten und Voraussetzungen ändern sich nicht.
