Inklusions-Initiative: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag
Bern, 25.02.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 die Botschaft zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Er lehnt die Initiative ab, will die Anliegen jedoch mit einem indirekten Gegenvorschlag aufnehmen. Vorgesehen sind ein verbindlicher Rahmen zur Förderung der Inklusion sowie Massnahmen im Bereich der Invalidenversicherung (IV).
Die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen, insbesondere bei der freien Wahl der Wohnform und des Wohnorts. Der Bundesrat unterstützt das Kernanliegen der Initiative. Aus seiner Sicht sind die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen jedoch nicht zielführend. Er möchte die Anliegen rascher und konkreter umsetzen und schlägt aus diesem Grund einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe vor. Dieser umfasst ein neues Rahmengesetz zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und eine Teilrevision des Gesetzes über die Invalidenversicherung (IVG).
Aufgrund der Rückmeldungen in der Vernehmlassung, die von Juni bis Oktober 2025 dauerte, hat der Bundesrat den Vorentwurf überarbeitet. Der Geltungsbereich wurde ausgeweitet und umfasst nun alle Menschen mit Behinderungen und nicht nur Menschen, die Leistungen der IV beziehen. Er legt zudem den Fokus auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und auf allgemeine Grundsätze zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen. Weiterhin vorgesehen sind punktuelle Verbesserungen im IV-Bereich.
Massnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Ein neues Bundesgesetz über die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen soll einen programmatischen Rahmen bieten für die kohärente Umsetzung der UN-BRK. Vorgesehen ist die Erarbeitung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen. Zudem sieht der Entwurf Grundsätze für den Lebensbereich Wohnen sowie für den Querschnittbereich Statistik und Datensammlung vor. Insbesondere sollen Menschen mit Behinderungen, die in Institutionen leben, grösstmögliche Wahlfreiheit in Bezug auf die Wohnform und die benötigte Unterstützung erhalten. Der Entwurf lässt sich bei Bedarf auf weitere Sach- und Lebensbereiche ausweiten.
Ebenfalls sieht der indirekte Gegenvorschlag die Einführung eines unabhängigen Monitorings zur Überwachung der Umsetzung der UN-BRK vor. Damit kommt die Schweiz einer völkerrechtliche Verpflichtung nach. Nach Prüfung verschiedener Varianten schlägt der Bundesrat vor, diese Aufgabe der schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) zu übertragen. Dies erfolgt durch eine Anpassung im Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte.
Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung und der Schwierigkeiten einer verfassungskonformen Umsetzung verzichtet der Bundesrat darauf, die Motion 24.3003 der SGK-N («Das IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entsprechende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen») im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags umzusetzen. Stattdessen wird das Eidgenössische Departement des Innern mit den Kantonen, den Organisationen von Menschen mit Behinderungen und den Branchenverbänden Vorschläge erarbeiten, wie die Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen langfristig gewährleistet und ambulante Unterstützung gefördert werden kann.
Beschaffung moderner Hilfsmittel und Zugang zum Assistenzbeitrag
Weiter umfasst der indirekte Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative Anpassungen im IVG. Einerseits soll die IV aktiver auf die Preisgestaltung von Hilfsmitteln Einfluss nehmen können. Dadurch sollen Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu technisch modernen Hilfsmitteln haben (z.B. Prothesen). Andererseits will der Bundesrat den Zugang zum Assistenzbeitrag der IV für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit vereinfachen. Schliesslich will der Bundesrat Pilotversuche zur Förderung des selbstbestimmten Lebens ermöglichen und dafür im IVG die gesetzliche Grundlage schaffen.
Parallele Behandlung des Behindertengleichstellungsgesetz im Parlament
Der indirekte Gegenvorschlag bildet zusammen mit der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ein Massnahmenpaket zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Der Bundesrat hat im Dezember 2024 die Botschaft zur Teilrevision des BehiG verabschiedet, die derzeit von der zuständigen Kommission des Nationalrats behandelt wird. Während das im indirekten Gegenvorschlag vorgesehene Inklusionsgesetz einen organisatorischen und programmatischen Rahmen für die Umsetzung der UN-BRK bieten soll, sieht das BehiG konkrete Rechtsansprüche und Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vor. Die Revision BehiG soll vor allem Verbesserungen in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen bringen. Damit nimmt die Revision BehiG ebenfalls wichtige Anliegen der Inklusionsinitiative auf und ergänzt den indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative.
Weiterführende Informationen: Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative
Botschaft Inklusions-Initiative
Ergebnisbericht indirekter Gegenvorschlag Inklusions-Initiative
