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MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. April 2026

Mögliche interne Informationsquelle einer kriminellen Gruppierung verhaftet

Bern, 28.04.2026 — Unter der Leitung der Bundesanwaltschaft erfolgten am 28. April 2026 im Rahmen eines Verfahrens gegen die Organisierte Kriminalität im Bereich Betäubungsmittelhandel mehrere Festnahmen durch das Bundesamt für Polizei (fedpol), gemeinsam mit den jeweiligen Kantonspolizeien. Unter den Festgenommenen befindet sich eine Person, die bei fedpol im Bundessicherheitsdienst tätig ist. Es besteht der Verdacht, diese habe mutmasslich schwerwiegende Verstösse gegen gesetzliche und dienstliche Verpflichtungen begangen.

Im Zuge der Ermittlungen in einem Verfahren gegen die Organisierte Kriminalität ist die Bundeskriminalpolizei fedpol (BKP) auf Auffälligkeiten hinsichtlich dieser Person gestossen und hat diese der Bundesanwaltschaft (BA) gemeldet. Gemäss BA (Medienmitteilung vom 28. April 2026) wird diese Person verdächtigt, gegen Entgelt vertrauliche Informationen an mindestens eine weitere im Verfahren beschuldigte Person weitergegeben zu haben. Zusätzlich besteht der Verdacht der Beteiligung an, respektive der Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie der Teilnahme an qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Aufgrund des laufenden Verfahrens sowie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können dazu derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden. Es gilt die Unschuldsvermutung. Für weitergehende Informationen zum Strafverfahren verweist fedpol auf die Medienmitteilung der BA.

Rechtliche und administrative Aufarbeitung

fedpol hat umgehend die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet. Pflichtverstösse werden konsequent verfolgt. fedpol stellt höchste Anforderungen an die Integrität und Professionalität seiner Mitarbeitenden. Zudem bestehen gezielte organisatorische und technische Massnahmen, um Verfehlungen wie diese möglichst zu verhindern.

fedpol setzt alles daran, dieses mutmasslich gravierende Fehlverhalten und die Hintergründe intern rasch, umfassend und lückenlos aufzuklären. Auf Grundlage dieser Aufarbeitung wird fedpol zusätzliche interne Präventions- und Kontrollmassnahmen prüfen und gegebenenfalls einführen.

Organisierte Kriminalität als reales Risiko für den Rechtsstaat

Der vorliegende Fall zeigt, dass die Organisierte Kriminalität auch in der Schweiz legale Strukturen, auch staatliche, unterwandern und somit den Rechtsstaat gefährden kann.

Diese Risiken wurden erkannt. Sie sind unter anderem in der «Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität», die Ende 2025 von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) verabschiedet und vom Bundesrat gutgeheissen wurde, festgehalten. Übergeordnete Ziele der Strategie sind die Erkennung, Verhinderung und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in der Schweiz. Konkrete Massnahmen sind in einem Nationalen Aktionsplan vorgesehen, der aktuell erarbeitet wird.

Ein Video-Statement der Direktorin fedpol, Eva Wildi-Cortés, findet sich hier