Bundesrat stärkt strategische Steuerung der Kompensationsgeschäfte
Bern, 28.10.2026 — Bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland können ausländische Lieferanten verpflichtet werden, Schweizer Unternehmen und Forschungseinrichtungen in sicherheitsrelevante Liefer- und Wertschöpfungsketten einzubinden. Solche Kompensationsgeschäfte tragen dazu bei, sicherheitsrelevante Technologien sowie industrielle Kernfähigkeiten und Kapazitäten in der Schweiz zu erhalten, zu stärken oder aufzubauen. Der Bundesrat stärkt die strategische Steuerung dieser Geschäfte und hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2026 mit der Verordnung über Kompensationsgeschäfte erstmals eine spezifische rechtliche Grundlage auf Verordnungsstufe geschaffen.
Die Grundsätze für die Durchführung und Kontrolle von Kompensationsgeschäften (auch Offset-Geschäfte) waren bisher in der Offset-Policy des Bundesamts für Rüstung armasuisse geregelt. Dabei handelte es sich um eine verwaltungsinterne Weisung. Mit der im Dezember 2025 vom Parlament verabschiedeten Revision des Militärgesetzes wurde Artikel 106 um die Absätze 3 und 4 ergänzt und damit eine formell-gesetzliche Grundlage für Kompensationsgeschäfte geschaffen. Die Förderung, der Erhalt und der Aufbau sicherheitsrelevanter Technologien sowie industrieller Kernfähigkeiten und Kapazitäten im Inland, die dem Schutz wesentlicher nationaler Sicherheitsinteressen dienen, sind damit ausdrücklich im Gesetz verankert.
Strategischere und wirtschaftlichere Ausrichtung
Mit der neuen Verordnung stärkt der Bundesrat die strategische Steuerung der Kompensationsgeschäfte. Die Verordnung regelt die Voraussetzungen, unter denen Lieferanten zu Kompensationsgeschäften verpflichtet werden können, sowie die Anforderungen an solche Geschäfte. Sie legt zudem die Grundsätze für deren vertragliche Umsetzung, den Nachweis, die Aufsicht und die öffentliche Berichterstattung fest. Ebenfalls bestimmt sie den massgeblichen Schwellenwert.
Kompensationsgeschäfte sollen zudem künftig stärker auf die rüstungspolitischen Ziele des Bundes und auf die sicherheitsrelevanten Bedürfnisse der Schweiz ausgerichtet werden. Sie werden bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt und vertraglich verbindlich festgelegt. Dadurch können sie gezielter gesteuert und besser auf den sicherheitsrelevanten Nutzen für die Schweiz ausgerichtet werden.
Weiter stärkt die neue Verordnung die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz. So soll vermieden werden, dass Kompensationsgeschäfte zu unverhältnismässigen Mehrkosten für den Bund führen, ohne einen entsprechenden sicherheits- oder rüstungspolitischen Mehrwert zu schaffen.
Bestehende Offset-Vereinbarungen, etwa im Zusammenhang mit der Beschaffung der F-35A-Kampfflugzeuge, werden weiterhin nach den geltenden vertraglichen Bestimmungen abgewickelt. Die neue Rechtsgrundlage gilt ausschliesslich für künftige Vereinbarungen.
Umsetzung der Rüstungspolitischen Strategie
Die rechtliche Verankerung und die strategische Weiterentwicklung der Kompensationsgeschäfte dient zudem auch der Umsetzung der Rüstungspolitischen Strategie des Bundesrates. Massnahme 19 der Rüstungspolitischen Strategie sieht vor, Kompensationsgeschäfte künftig stärker auf die Stärkung der Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeit der Schweizer Armee auszurichten.
Die Verordnung über Kompensationsgeschäfte tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
