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MedienmitteilungVeröffentlicht am 3. Juni 2026

Gemischter Ausschuss zum Freihandelsabkommen Schweiz–EU: Die Schweiz bekräftigt die Notwendigkeit, den bilateralen Handel nicht zu beeinträchtigen

Bern, 03.06.2026 — Am 3. Juni 2026 tagte der Gemischte Ausschuss zum Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Bern. Vor dem Hintergrund eines von geopolitischen Spannungen und wachsender Instabilität geprägten globalen Handelsumfelds, zogen die beiden Delegationen Bilanz zu den wichtigsten gemeinsamen Themen. Die Schweiz hat erneut betont, wie wichtig es ist, jegliche Beeinträchtigung des bilateralen Handels zu vermeiden.

Die Delegationen der Schweiz und der EU haben sich über die Funktionsweise des FHA sowie über die jüngsten handelspolitischen Entwicklungen ausgetauscht. Zu verschiedenen handelspolitischen Entwicklungen in der EU hat die Schweiz die Haltung vertreten, dass im aktuellen globalen Umfeld eng verflochtene Volkswirtschaften ihre Handelsbeziehungen stärken und keine neuen Hürden errichten sollten.

Im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen über die Stahlmassnahmen, welche die EU am 1. Juli einführen wird, hat die Schweiz darauf beharrt, dass es im Interesse beider Seiten liegt, wenn die Schweizer Exporte nicht beeinträchtigt werden. Sie hat hervorgehoben, dass diese Massnahmen stark integrierte Lieferketten gefährden und dass die Schweizer Stahlproduktion nicht zu den weltweiten Stahlüberkapazitäten beiträgt. Die Schweiz hat die EU ausserdem aufgefordert, von der am 27. März 2026 eingeleiteten EU-Untersuchung zu Schutzmassnahmen für kornorientierten Silicium-Elektrostahl und Stahl-Elektrobleche sowie von allfälligen EU-Massnahmen zur Einschränkung der Exporte von Aluminiumschrott ausgenommen zu werden. Die vorerwähnten Handelsmassnahmen werden im Kontext der Welthandelsorganisation (WTO) und des FHA mit der EU diskutiert; sie sind nicht Gegenstand des Pakets Schweiz–EU.

Die beiden Parteien haben ausserdem die jüngsten Entwicklungen in der internationalen Handelspolitik erörtert und sich zu ihren jeweiligen Ansätzen ausgetauscht, insbesondere im Hinblick auf die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten. Ebenfalls thematisiert wurden Fragen der wirtschaftlichen Sicherheit, die einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Die Schweiz hat festgestellt, dass sich die Initiativen der EU zunehmend an EU-Ursprungsinhalten («Made in EU») orientieren, wie beispielsweise der am 4. März 2026 veröffentlichte Entwurf des «Industrial Accelerator Act». Sie plädierte dafür, die gesamten europäischen Wertschöpfungsketten unter Einbeziehung der Schweiz zu berücksichtigen und so zur Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beizutragen.

Bedeutung des Freihandelsabkommens Schweiz–EU

Die EU und die Schweiz handeln an jedem Werktag durchschnittlich Waren im Wert von über 1 Milliarde CHF. Ihre Volkswirtschaften und Wertschöpfungsketten sind eng miteinander verflochten. Im Jahr 2025 gingen 51 % der Schweizer Exporte in die EU, und 72 % der Schweizer Importe stammten aus der EU. Die EU ist damit bei weitem der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Umgekehrt ist die Schweiz nach den Vereinigten Staaten, China und dem Vereinigten Königreich der viertgrösste Warenhandelspartner der EU. Über 50 % der Schweizer Exporte in die EU werden von der europäischen Industrie als Vorleistungen verwendet. Das FHA nimmt damit eine zentrale Stellung in den Handelsbeziehungen zwischen den beiden Parteien ein. Es sieht Zollfreiheit für den Handel mit Industrieprodukten vor und erleichtert den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.

Das 74. Treffen des Gemischten Ausschusses fand unter dem Vorsitz der Schweiz in Bern statt. Leiter der Schweizer Delegation war Botschafter Thomas A. Zimmermann, Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge im SECO.