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MedienmitteilungVeröffentlicht am 6. März 2026

Befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung: Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung

Bern, 06.03.2026 — Angesichts der verschlechterten geopolitischen Lage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell stärken. Eine befristete Mehrwertsteuererhöhung soll es ermöglichen, der Armee und den sicherheitsrelevanten zivilen Bundesämtern jene finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Bevölkerung und das Land gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen besser zu schützen – namentlich gegen hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz. Der Bundesrat hat dazu in seiner Sitzung vom 6. März 2026 die Vernehmlassung zur befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer, zur Schaffung eines Rüstungsfonds und zur Änderung des Mehrwertsteuergesetztes eröffnet.

Die globale Sicherheitslage und das Umfeld der Schweiz haben sich in den letzten Jahren verschlechtert. Der Krieg in der Ukraine, zunehmende hybride Bedrohungen, Cyberangriffe, Desinformation und Spionage wirken sich auch auf die Schweiz aus. Gleichzeitig sind die Sicherheitsinstrumente des Bundes aufgrund früherer Sparmassnahmen sowie stark gestiegener Preise und langer Lieferfristen auf dem internationalen Rüstungsmarkt nicht ausreichend ausgestattet, um den wahrscheinlichsten Bedrohungen begegnen zu können.

Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte für zehn Jahre

Damit die Bevölkerung und das Land wieder angemessen gegen diese Bedrohungen geschützt werden können, hat der Bundesrat am 28. Januar 2026 die Eckwerte für die Finanzierung der Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz festgelegt. Mit der nun vorliegenden Vernehmlassungsvorlage konkretisiert er dieses Vorhaben. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte ab 2028 für die Dauer von zehn Jahren. Die Mehreinnahmen werden vollständig für die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz eingesetzt. Der Bedarf von rund 31 Milliarden Franken stellt sich wie folgt zusammen:

  • Der Fähigkeitsausbau zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen benötigt Mehreinnahmen von rund 9 Milliarden Franken. Dadurch können Beschaffungen von Systemen zur Abwehr von (Mini-)Drohnen, von Angriffen aus der Distanz, von Cyberangriffen oder zum Schutz kritischer Infrastruktur sowie Investitionen in Immobilien und in Bevorratung (Munition und Ersatzteile) rascher und auch konzentrierter erfolgen.
  • Die Preissteigerungen im Rüstungsbereich aufgrund der erhöhten Nachfrage erfordern rund 9 Milliarden Franken an Mehreinnahmen. Ohne Anpassung an diese neue Preisrealität könnten auch die bereits geplanten Rüstungsbeschaffungen nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden, was zu einer Schwächung der Verteidigungsfähigkeit führen würde.
  • Der Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % des BIP bis 2032 ist noch nicht vollständig finanziert. Deshalb wird mit den Mehreinnahmen ein Beitrag im Umfang von rund 10 Milliarden Franken an den Bundeshaushalt für diesen geplanten Anstieg geleistet. Dadurch können die wichtigsten Fähigkeitslücken wie geplant geschlossen werden – beispielsweise die Erhöhung der Durchhaltefähigkeit bei Angriffen aus der Distanz und bei hybriden Konflikten oder Investitionen in die Führung, Vernetzung und Cyberabwehr der Armee.
  • Für die zivilen Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben braucht es Mehreinnahmen von rund 3 Milliarden Franken. Damit werden zivile Sicherheitsinstrumente wie Nachrichtendienst, zivile Alarmierung, Sicherheitskommunikation und resiliente Krisenbewältigungskapazitäten oder die Bekämpfung der Desinformation gestärkt. Diese leisten in einem hybriden Bedrohungsumfeld einen zentralen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz.

Schaffung eines Rüstungsfonds

Zur effizienten und flexiblen Verwendung der Mittel ist die Schaffung eines Rüstungsfonds vorgesehen. In diesen Fonds fliessen sämtliche Mehreinnahmen aus der befristeten Mehrwertsteuererhöhung sowie ein Teil des ordentlichen Armeebudgets. Damit können während der Laufzeit des Fonds sämtliche Rüstungsbeschaffungen aus diesem finanziert werden.

Der Fonds ist verschuldungsfähig, um notwendige Anzahlungen schnell leisten, Zahlungsspitzen abfedern und somit Beschaffungen beschleunigen zu können. Die Verschuldung ist auf maximal 6 Milliarden Franken begrenzt und muss bis Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung wieder abgebaut sein. Die Schuldenbremse bleibt damit gewahrt.

Vernehmlassungsfrist und geplantes weiteres Vorgehen

Die Vorlage erfordert eine Änderung der Bundesverfassung, ein neues Gesetz über den Rüstungsfonds sowie Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Mai 2026. Ziel ist, dass eine Volksabstimmung über die Verfassungsänderung im Sommer 2027 stattfinden kann, damit die Inkraftsetzung der befristeten Mehrwertsteuer-Erhöhung am 1. Januar 2028 in Kraft tritt. Dadurch wird der Bedrohungslage Rechnung getragen und die Sicherheit und Verteidigung gestärkt.