Verteilung des Zollkontingents für Wein: Eröffnung der Vernehmlassung
Bern, 11.03.2026 — Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung der Weinverordnung. Gemäss dieser Änderung würde das Zollkontingent für Wein neu nach Massgabe der Inlandleistung verteilt. Damit soll die inländische Produktion angesichts des rückläufigen Weinkonsums aufgewertet werden. Die Eröffnung der Vernehmlassung bildet den Abschluss der Arbeiten des WBF, die nach dem Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und der Weinbranche vom 18. August 2025 lanciert wurden.
Am 18. August 2025 hatte Bundesrat Guy Parmelin die wichtigsten Akteure der Weinbranche zu einem Runden Tisch über die Herausforderungen im Schweizer Weinbau eingeladen. Vertreterinnen und Vertreter des Weinbaus, der Kellereien, des Handels und der Kantone haben bei dieser Gelegenheit zusammen über Massnahmen diskutiert, um der schwierigen Marktsituation zu begegnen, und waren sich einig, wie wichtig eine gemeinsame langfristige Strategie in diesem Bereich ist. Angesichts der aktuell grossen Herausforderungen in der Weinbranche wurden zudem verschiedene kurzfristige Massnahmen thematisiert, die in die Zuständigkeit der Branche, der Kantone und des Bundes fallen.
Mit der heutigen Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Weinverordnung setzt der Bund die letzte Massnahme in seinem Zuständigkeitsbereich um. Die Massnahmen zur Beibehaltung der Mittel für die Absatzförderung für Wein in der Höhe von 9 Millionen Schweizerfranken jährlich sowie zum Einsatz zusätzlicher Mittel für die Unterstützung von Strukturverbesserungen in der Weinbranche sind bereits umgesetzt. In der Wintersession 2025 hat das Parlament zu diesem Zweck weitere 10 Millionen Schweizerfranken gesprochen.
Mit der zur Vernehmlassung unterbreiteten Änderung der Weinverordnung soll das Zollkontingent der Welthandelsorganisation (WTO) neu nach Massgabe der Inlandleistung verteilt werden, also abhängig von der Ankauf- und Keltermenge von Schweizer Trauben. Die Einfuhrrechte aus dem Zollkontingent gehen somit an diejenigen Unternehmen, die Schweizer Trauben zukaufen und keltern.
Die Vernehmlassung dauert bis im Juni 2026. Seinen Entscheid wird der Bundesrat im Herbst 2026 gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung treffen.
Diese kurzfristigen Massnahmen sind als Ergänzung zur langfristigen Strategie der Branche zu verstehen.
