Bundesrat will die Versorgung mit Medikamenten verbessern
Bern, 20.03.2026 — Der Bundesrat will die Versorgung mit Medikamenten mit einem umfassenden Ansatz stärken, den er an seiner Sitzung vom 20. März 2026 verabschiedet hat. Ziel ist es, eine Überwachung der aktuellen Versorgungslage sicherzustellen sowie die Einfuhr, die Produktion und den Marktzugang von Arzneimitteln der Grundversorgung zu erleichtern, die im Alltag unentbehrlich sind, wie etwa Medikamente für chronisch kranke Patientinnen und Patienten. Die Massnahmen sollen zusammen mit den Akteuren der Gesundheitsversorgung kurz-, mittel- und langfristig gestaffelt umgesetzt werden. Einen Teil der Massnahmen beinhaltet der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit». Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft verabschiedet und dem Parlament überwiesen.
Eine zuverlässige Versorgung mit Arzneimitteln ist für die Bevölkerung und das Gesundheitssystem sehr wichtig. Es gibt aber seit Jahren regelmässig Engpässe. Die Ursachen sind vielfältig, zum Beispiel die Verlagerung der Produktion in wenige asiatische Länder, die Konzentration auf eine geringe Anzahl von Anbietern, Störungen in den Lieferketten, gesetzliche Vorgaben oder eingeschränkte Verdienstmöglichkeiten im vergleichsweise kleinen Schweizer Markt. Betroffen von Engpässen sind vor allem günstige Medikamente, die im Alltag unentbehrlich sind, wie z.B. Antibiotika oder Arzneimittel gegen chronische Erkrankungen, die nicht einfach ersetzt werden können. Dies etwa bei Parkinsonerkrankungen, bei Epilepsie oder bei psychischen Erkrankungen.
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren bereits mehrere Massnahmen zur Verbesserung der Situation beschlossen und umgesetzt. Trotzdem bleiben Versorgungsstörungen bestehen. Deshalb will der Bundesrat mit einem umfassenden Ansatz koordinierte Massnahmen kurz-, mittel- und langfristig umsetzen. Er hat sich dabei unter anderem auf die Arbeiten der Expertengruppe unter der Leitung des ehemaligen Berner Regierungsrats Bernhard Pulver abgestützt, die im Oktober 2025 zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern und des Eidgenössische Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung Vorschläge zur Verbesserung der Versorgungssicherheit gemacht hat.
Die Strategie des Bundesrats umfasst eine Kategorisierung der Medikamente, eine engere Überwachung von Engpässen und einen besseren Informationsaustausch über die Verfügbarkeit von Medikamenten. Darauf aufbauend sollen gezielte Massnahmen umgesetzt werden, um den Marktzugang zu verbessern, die Produktion zu fördern oder die Einfuhr von Medikamenten zu erleichtern. Damit der Bund die nötigen Kompetenzen hat, ist eine Verfassungsänderung notwendig. Aus diesem Grund hat der Bundesrat einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe zur Volksinitiative «Ja zur Versorgungssicherheit» verabschiedet.
Kurzfristige Massnahmen
Der Bundesrat schlägt Massnahmen vor, die zeitnah umgesetzt werden können oder bereits in der Erarbeitung sind. Zum Beispiel werden die mehrsprachigen Packungsbeilagen durch einen QR-Code ersetzt. So können Packungen in der Schweiz genutzt werden, die nicht spezifisch für den hiesigen Markt produziert wurden. Zudem sollen bei Medikamenten, die in der EU und in der Schweiz zugelassen sind, auch keine spezifisch schweizerischen Verpackungen mehr nötig sein. Diese Massnahmen zur Reduktion der Anforderungen an Arzneimittelverpackungen machen die Schweiz als Absatzmarkt attraktiver und stärken damit die Versorgungssicherheit.
Der Bundesrat ist ausserdem bereits daran, die Zulassungsverfahren für Arzneimittel weiter zu vereinfachen. Zudem prüft er, ob und wie bestimmte Arzneimittel, die in der EU zugelassen und bereits seit Jahren in Gebrauch sind, zur Verbesserung der Versorgungssicherheit für den Schweizer Markt anerkannt werden können. Der Prüfbericht soll dem Bundesrat im ersten Quartal 2027 vorgelegt werden.
Mittelfristige Massnahmen
Um gezielte und wirksame Massnahmen zu ergreifen, ist eine detaillierte Kenntnis der aktuellen Versorgungslage unerlässlich. Darum will der Bundesrat eine Kategorisierung aller Medikamente in verschiedene Klassen bezüglich ihrer therapeutischen Notwendigkeit vornehmen. Diese werden auf Basis ihres Nutzens und der Bedeutung für die Versorgung klassifiziert. Zusammen mit Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und weiteren Akteuren will der Bund Angaben zur Verfügbarkeit von Arzneimitteln in Echtzeit zur Verfügung haben und die Dauer eines Engpasses und mögliche Alternativen abschätzen können. Diese Arbeiten sind prioritär und starten in diesem Jahr, damit sie möglichst zügig umgesetzt werden können.
Längerfristige Massnahmen
Mit einem neuen Verfassungsartikel soll der Bund eine aktive Überwachung der Versorgungssituation in der Schweiz mit Arzneimitteln und medizinischen Gütern sicherstellen können, um gezielt Massnahmen zu treffen, um Versorgungsstörungen vorzubeugen oder sie zu minimieren. Dies etwa mit wirtschaftlichen Anreizen, um die Verfügbarkeit in der Schweiz von gewissen versorgungskritischen Medikamenten zu unterstützen. Er soll zum Beispiel gewisse medizinische Güter selbst kaufen oder Aufträge zu deren Herstellung vergeben können. Darüber hinaus bleibt weiterhin wichtig, die internationale Zusammenarbeit zu vertiefen. Dieser neue Artikel stellt den direkten Gegenentwurf zur Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» dar (vgl. Medienmitteilung ). Im Gegensatz zur Initiative legt der direkte Gegenentwurf den Schwerpunkt dort, wo der Handlungsbedarf am dringendsten ist, nämlich bei den häufig genutzten Medikamenten. Im Sinne des «One Health»-Ansatzes umfasst er auch Tierarzneimittel.
Bisherige Massnahmen
Die Wirtschaftliche Landesversorgung führt seit 2015 eine Meldestelle für Versorgungsengpässe bei allen meldepflichtigen Arzneimitteln. Seit Juli 2025 ist die neue Heilmittelplattform als digitalisierte Monitoring-Plattform im Einsatz, die aktuell noch zu einem Frühwarnsystem ausgebaut wird. Zudem stehen bereits zahlreiche lebenswichtige Arzneimittel in der Melde- und Lagerpflicht, um Versorgungsstörungen so weit wie möglich über die Freigaben von Pflichtlagerbeständen zu überbrücken.
2023 wurde die Teilabgabe von Medikamenten und eine einfachere Vergütung bei Importen ermöglicht. 2024 hat der Bundesrat weiter beschlossen, dass das Bundesamt für Gesundheit bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit unter gewissen Bedingungen auf eine Preissenkung verzichten kann, damit Hersteller lebenswichtiger Arzneimittel auf dem Markt bleiben.
