Revision der Ausweisverordnung: Verabschiedung durch den Bundesrat
Bern, 26.08.2026 — Der Bundesrat hat am 26. August 2026 eine Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) verabschiedet, welche die erforderliche Grundlage für die Einführung der biometrischen Identitätskarte schafft. Die revidierte Verordnung wird am 1. November 2026 in Kraft treten. Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie dies möchten, die neue Identitätskarte beantragen.
Gleichzeitig wird am 1. November 2026 eine Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige in Kraft treten, die vom Vorsteher des EJPD genehmigt wurde. Beide Änderungen sind im Nachgang zum Vernehmlassungsverfahren verabschiedet worden.
Wie schon der biometrische Schweizer Pass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit wird sie noch stärker vor Missbrauch geschützt sein.
Organisatorische und technische Anpassungen
Die Einführung der biometrischen Identitätskarte bedingt gewisse organisatorische Anpassungen. Namentlich wird diese ausschliesslich bei den für die Ausstellung von Identitätskarten und Pässen zuständigen kantonalen Stellen sowie bei den Schweizer Vertretungen im Ausland erhältlich sein.
Mit der Revision der betreffenden Verordnungen werden ausserdem die technischen Anpassungen vorgenommen, die für die Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte erforderlich sind. Zugleich werden einige Begriffe präzisiert. So wird zum Beispiel der heutige Begriff «provisorischer Pass» durch «Notpass» ersetzt und damit an die internationale Terminologie angeglichen. Der Notpass wird ebenfalls am 2. November 2026 eingeführt.
Die Gebühren bleiben gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip und beim heutigen provisorischen Pass.
Zur Erinnerung: Reisen ohne Einschränkung und freie Wahl der Identitätskarte
Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:
- Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
In Kantonen, in denen die Gemeinden ermächtigt sind, nicht biometrische Identitätskarten auszustellen, kann eine solche auch weiterhin dort beantragt werden.
Auf der Website www.schweizerpass.ch ist ein Erklärvideo zu finden, das die Besonderheiten der beiden Varianten von Identitätskarten aufzeigt.
Unterschied zur E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden. Erstere ist ein amtliches Identitäts- und Reisedokument. Bei der E-ID handelt es sich dagegen um eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Sie ist jedoch kein Reisedokument.
