Das Verwaltungsstrafrecht soll kostenschonend revidiert werden
Bern, 13.05.2026 — Das Verwaltungsstrafrecht soll den Regeln des Strafverfahrensrechts angepasst werden. Aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Kosten für den Bund und vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage soll die Anpassung möglichst kostenschonend erfolgen. An seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 hat der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.
Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, das Verwaltungsstrafrecht zu modernisieren (Motion 14.4122 Caroni). Der Bundesrat hat im Januar 2024 die Vernehmlassung einer Revision des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) eröffnet. Durch eine grundsätzliche Angleichung an die Regelungen der Strafprozessordnung (StPO) sollten die Verfahrensrechte der beschuldigten Personen ausgebaut und gleichzeitig den Verwaltungsstrafverfolgungsbehörden moderne und effiziente Verfahrensinstrumente in die Hand gegeben werden. An seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen.
Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung haben gezeigt, dass die angestrebten Präzisierungen im Verwaltungsstrafrecht die Rechtssicherheit erhöht. Gleichzeitig haben sich die Kantone ausdrücklich gegen die Übernahme zusätzlicher Aufgaben ausgesprochen. Auch für den Bund sind die vorgeschlagenen Neuerungen mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage des Bundes und dem klaren Vorbehalt der Kantone hat sich der Bundesrat deshalb entschieden, dass die Anpassung des Verwaltungsstrafrechts möglichst kostenschonend erfolgen soll. Entsprechend hat er das EJPD beauftragt, ihm eine Botschaft zu unterbreiten, in welcher die Kosten und Nutzen einzelner Anpassungen besonders sorgfältig abgewogen werden.
