Bundesrat schickt Erhöhung der Mindestfranchise in die Vernehmlassung
Bern, 13.03.2026 — Bundesrat und Parlament möchten die Eigenverantwortung der Versicherten stärken, um den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen. In Umsetzung der Motion 24.3636 «Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen» hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. März 2026 die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Erhöhung der Mindestfranchise in die Vernehmlassung geschickt. Kinder bleiben von der Franchise befreit.
Mit dieser KVG-Änderung wird die am 19. März 2025 vom Parlament angenommene Motion 24.3636 Friedli «Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen» umgesetzt. Die Motion hat zum Ziel, die Gesundheitskosten zu senken und gleichzeitig die Eigenverantwortung der Versicherten zu fördern. Sie sieht eine Anhebung der heute bei 300 Franken liegenden Mindestfranchise sowie die Einführung eines Anpassungsmechanismus vor. Dabei wird die Franchise angepasst, sobald die Kostenbeteiligung der Versicherten unter einen bestimmten Schwellenwert fällt. Kinder bleiben von der Franchise befreit.
Die in die Vernehmlassung geschickte KVG-Änderung sieht einen Mechanismus vor, bei dem eine Franchisenerhöhung veranlasst wird, sobald die Kostenbeteiligung der Versicherten (Franchise, Selbstbehalt und Spitalkosten) unter einem bestimmten Schwellenwert liegt. Dieser Schwellenwert wurde (schweizweit) auf 13,5 Prozent der Bruttoleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gesetzt. In den letzten zehn Jahren schwankte die Kostenbeteiligung der Versicherten zwischen 13,4 und 13,9 Prozent. Bei Inkrafttreten der Revision ist in einem ersten Schritt eine Anhebung der Mindestfranchise von 300 auf 400 Franken vorgesehen, wobei eine Angleichung an die Kostenentwicklung möglich ist. Diese Anpassung erfolgt durch eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung.
Die Franchisenerhöhung und der Anpassungsmechanismus sollen den Versicherten den Anreiz geben, bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zurückhaltender zu sein. Diese Anpassungen sollten die Belastung für die OKP verringern und damit zu einer leichten Senkung der Krankenkassenprämien führen. Sie müssen jedoch moderat ausfallen, um einen Verzicht auf die Gesundheitsversorgung sowie die Abstrafung von Personen mit chronischen Erkrankungen zu vermeiden. Die letzte Erhöhung der Mindestfranchise – von 230 auf 300 Franken – erfolgte 2004. 2024 hatten 45 Prozent der Erwachsenen die Mindestfranchise und 55 Prozent eine Wahlfranchise gewählt.
