Anstieg der lebensmittelbedingten Erkrankungen im Jahr 2025
Bern, 02.07.2026 — In der Schweiz gab es letztes Jahr mehr lebensmittelbedingte Erkrankungen als 2024. Am häufigsten waren Ansteckungen mit Bakterien der Gattung Campylobacter, gefolgt von Salmonellen. Dies zeigt der aktuelle Bericht für Zoonosen und lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche des Bundes. Lebensmittelunternehmen müssen die geltenden Hygienevorgaben einhalten und die Lebensmittelsicherheit gewährleisten. Konsumentinnen und Konsumenten können sich mit einfachen Hygieneregeln in der Küche vor einer Ansteckung schützen.
Der Zoonosebericht des Bundes zeigt, dass die Campylobacteriose 2025 mit rund 8 700 laborbestätigten Fällen wie bereits im Vorjahr die häufigste lebensmittelbedingte Erkrankung war. Auf dem zweiten Platz liegt die Salmonellose mit rund 2 300 Ansteckungen, gefolgt von 1 433 Infektionen mit dem Shigatoxin-bildenden Bakterium Escherichia coli (STEC). Alle drei Infektionen erfolgen meist über tierische Lebensmittel und führen zu Magen-Darmerkrankungen. Die Zahlen sind seit mehreren Jahren relativ stabil, jedoch auf hohem Niveau.
2025 haben die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden dem Bund zudem 72 lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche gemeldet. Ausbrüche betreffen mindestens zwei Personen, die aufgrund des gleichen Lebensmittels erkrankten. 2024 lag die Zahl der Ausbrüche bei 43. Der Anstieg ist kein Zeichen einer grundsätzlichen Verschlechterung der Lebensmittelsicherheit. Er lässt sich vorab darauf zurückführen, dass die kantonalen Behörden dem Bund Ausbrüche dank einer erhöhten Sensibilisierung verstärkt melden.
Unternehmen müssen Lebensmittelsicherheit gewährleisten
Lebensmittel- und Schlachtbetriebe müssen sich an die geltenden Hygienevorgaben halten. Für verschiedene Lebensmittel gelten Grenzwerte für Listerien, Salmonellen und weitere Keime. Diese werden regelmässig und gestützt auf neue Erkenntnisse angepasst: Für Salmonellen und Campylobacter hat das BLV in den letzten Jahren die für die Produktion geltenden Grenzwerte verschärft. Für Listerien gelten ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls strengere Vorgaben.
Qualitätskontrollen und Küchenhygiene
Lebensmittelbetriebe müssen im Rahmen ihrer gesetzlichen Selbstkontrollpflicht Kontrollen an ihren Produkten durchführen. Stellen sie fest, dass ein Lebensmittel die Gesundheit gefährden könnte, darf es nicht verkauft werden und die Unternehmen müssen einen Rückruf starten. Zudem sind die kantonalen Vollzugsbehörden zu informieren.
Auch Gastronomiebetriebe tragen eine Verantwortung. Sie müssen sich an die Vorgaben zur Küchenhygiene halten und sind insbesondere aufgerufen, Kreuzkontaminationen zu verhindern. Diese sind recht häufig. Dabei gelangen Keime, etwa über Küchenutensilien oder Handschuhe, von verunreinigten auf unbelastete Lebensmittel.
Empfehlungen für Konsumentinnen und Konsumenten
Mit einfachen Regeln können sich Konsumentinnen und Konsumenten auch selbst vor lebensmittelbedingten Infektionen schützen. Zentral ist eine gute Handhygiene beim Zubereiten und Kochen. Küchenutensilien und Arbeitsflächen sollten nach der Verarbeitung von rohen Lebensmitteln gründlich gereinigt und Fleisch sollte vollständig durchgegart werden. Rohes Fleisch, roher Fisch und rohe Eier sollten nicht mit anderen Lebensmitteln in Kontakt kommen.
Überwachung von Zoonosen mit dem One Health-Ansatz
Zoonosen sind Krankheiten, die von Tieren auf Menschen und umgekehrt übertragen werden können. Menschen können sich über direkten oder indirekten Kontakt zu Tieren oder über kontaminierte Lebensmittel, vor allem tierischer Herkunft, infizieren. Häufige Erreger sind etwa Listerien, Salmonellen oder Campylobacter. Die Überwachung von Zoonoseerregern bei Tieren, Menschen und Lebensmitteln ist von zentraler Bedeutung für den Erhalt und die Förderung der Gesundheit von Mensch und Tier. Die Zusammenarbeit erfolgt interdisziplinär zwischen Veterinär- und Humanmedizin im Rahmen des One Health-Ansatzes.
Weitere Informationen:
Bericht zu Zoonosen und lebensmittelbedingten Erkrankungen 2025
Tipps für sicheren Genuss
