Bundesrat setzt Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten in Kraft
Bern, 19.08.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen, das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Er schafft damit die gesetzliche Grundlage für den Austausch von Informationen, den die Schweiz in Abkommen mit Frankreich und Italien vereinbart hat.
Im Dezember 2020 haben die Schweiz und Italien neue Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern vereinbart. Das Abkommen, das seit dem 1. Januar 2024 anwendbar ist, sieht einen automatischen und gegenseitigen Austausch von Informationen vor, die für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in ihrem Wohnsitzstaat erforderlich sind.
Im Juni 2023 haben die Schweiz und Frankreich ein Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das die Besteuerung von Telearbeit regelt. Es ist seit dem 1. Januar 2026 anwendbar und führt einen automatischen und gegenseitigen Austausch von Informationen ein, die für die Besteuerung von Arbeitnehmenden erforderlich sind, die in einem der Vertragsstaaten ansässig sind und für Arbeitgebende im anderen Vertragsstaat arbeiten.
Das neu geschaffene AIALG bildet die rechtliche Grundlage, um die Bestimmungen der Abkommen mit Italien und Frankreich in der Schweiz umzusetzen. Es legt insbesondere fest, wie in der Schweiz Informationen betreffend Lohndaten in Steuersachen – insbesondere zwischen den kantonalen Steuerbehörden und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) – automatisch ausgetauscht werden sollen.
Die Bundesversammlung hat das AIALG am 19. Dezember 2025 angenommen. Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Der Bundesrat hat aufgrund der Stellungnahmen der Kantone in der Vernehmlassung zum AIALG die Authentifizierung der kantonalen Steuerbehörden für den Zugriff auf die der ESTV vorliegenden Lohndaten in einer Verordnung geregelt. Gesetz und Verordnung treten per 1. Januar 2027 in Kraft.
Beilagen
Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG)
Verordnung über die Authentifizierung der kantonalen Steuerbehörden für den Zugriff auf die der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegenden Lohndaten und diesbezüglicher erläuternder Bericht
Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln der Verordnung über die Authentifizierung der kantonalen Steuerbehörden für den Zugriff auf die der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegenden Lohndaten
