Schweiz und Singapur unterzeichnen Rechtshilfevertrag
Bern, 21.01.2026 — Die Schweiz und Singapur wollen ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität verstärken. Bundesrat Beat Jans und der singapurische Justizminister Edwin Tong haben am 21. Januar 2026 in Bern einen bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen unterzeichnet, nachdem die singapurische Regierung den Vertrag Ende 2025 genehmigt hat. Der Bundesrat hatte den Vertrag bereits am 13. Dezember 2024 genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt.

Die Schweiz und Singapur arbeiten bei der Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten bereits heute zusammen, gestützt auf das jeweilige nationale Recht. Der bilaterale Vertrag, den Bundesrat Beat Jans und der singapurische Justizminister Edwin Tong am 21. Januar 2026 in Bern unterzeichnet haben, schafft dafür eine umfassende völkerrechtliche Grundlage.
Wichtiger Schritt im Kampf gegen Geldwäscherei
Sowohl die Schweiz als auch Singapur sind wichtige Finanzplätze. Eine gute Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Rechtshilfe ist deshalb ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die internationale Kriminalität im Finanzsektor. Namentlich erleichtert sie die länderübergreifende Verfolgung und Bestrafung von Betrugs- und Geldwäschereidelikten.
Der neue Staatsvertrag vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen den Staaten, indem er formale Erfordernisse verringert und die Abläufe klärt. So wird Singapur künftig beispielsweise auch dann Vermögenswerte vorläufig sperren, wenn noch kein Gerichtsurteil vorliegt, sondern eine schweizerische Staatsanwaltschaft im Hinblick auf ein Gerichtsverfahren darum ersucht.
Vorrang des nationalen Rechts und Menschenrechte
Besondere Aufmerksamkeit wurde bei der Aushandlung des Vertrags dem Thema Menschenrechte gewidmet: So verweigert die Schweiz die Zusammenarbeit mit Singapur in einem konkreten Fall, wenn das Strafverfahren in Singapur die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht erfüllt. Auch wird die Schweiz nur Strafverfahren unterstützen, bei denen die Todesstrafe oder Körperstrafen ausgeschlossen werden können. Ausserdem haben die Staaten vereinbart, dass die Zusammenarbeit unter dem Vorbehalt des nationalen Rechts steht. Dies gilt insbesondere auch bei der Verfolgung von Steuerstraftaten.
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald in beiden Staaten die nach dem jeweiligen Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Schweiz ist die Genehmigung durch das Parlament erforderlich. Der Vertrag ist, wie bei solchen Abkommen üblich, dem fakultativen Referendum unterstellt.
