Bundesrat entscheidet über Überfluggesuche der USA
Bern, 14.03.2026 — Der Bundesrat hat heute über mehrere Überfluggesuche für Militärluftfahrzeuge der USA entschieden. Zwei Gesuche im Kontext des Kriegs im Iran werden abgelehnt, ein Wartungsflug sowie zwei Überfluggesuche für Transportflugzeuge genehmigt. Zudem hat der Bundesrat entschieden, wie die zuständigen Stellen mit weiteren Gesuchen umgehen werden.
Seit dem 28. Februar 2026 kommt es im Nahen Osten zu schweren Kampfhandlungen. Zwischen den USA und Israel sowie Iran herrscht Krieg. Das Neutralitätsrecht greift im Verhältnis zu diesen Staaten. In diesem Kontext sind mehrere Überfluggesuche für Militär- und Staatsluftfahrzeuge der USA eingegangen. Das BAZL prüft solche Gesuche – sogenannte Diplomatic Clearances – gestützt auf die Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit in Absprache mit Stellen des EDA, des VBS und des WBF. Über Fälle von erheblicher politischer Tragweite befindet der Bundesrat unter Wahrung der Neutralität.
Das Neutralitätsrecht verbietet Überflüge der Konfliktparteien, die einen militärischen Zweck im Zusammenhang mit dem Konflikt verfolgen. Zulässig sind humanitäre und medizinische Transite inklusive Transporte von Verwundeten sowie Überflüge, die in keinem Zusammenhang mit dem Konflikt stehen.
Konkrete Entscheidungen und Kriterien für das weitere Vorgehen
Der Bundesrat hat heute verschiedene Überfluggesuche behandelt und wie folgt entschieden.
- Ablehnung von zwei Überfluggesuchen für den 15. März 2026: zwei Aufklärungsflugzeuge.
- Genehmigung eines Flugs nach abgeschlossener Wartung für den 17. März 2026.
- Genehmigung von zwei Überfluggesuchen von Transportflugzeugen für den 15. März 2026.
Für künftige Gesuche hat der Bundesrat heute die folgenden Kriterien festgelegt:
Künftige Gesuche, die nachvollziehbar nicht im Zusammenhang mit dem Konflikt stehen, sind zu genehmigen. Gesuche für solche Überflüge sind jedoch abzulehnen, wenn sie den courant normal übersteigen und sich nicht eruieren lässt, welches der Zweck dieser Überflüge ist. Gesuche betreffend Flüge für humanitäre und medizinische Zwecke einschliesslich des Transports von Verwundeten sind zu bewilligen.
Für die USA besteht weiterhin eine Jahresbewilligung für klar bezeichnete Staatsluftfahrzeuge. Ausgeschlossen davon sind insbesondere Staatsflüge, die im Krieg zwischen den USA, Israel und Iran eine militärische Unterstützung darstellen würden. Luftfahrzeuge ausserhalb dieser Liste benötigen Einzelbewilligungen beim BAZL.
Weiterführende Informationen
SR 748.111.1 - Verordnung vom 23. März 2005 über die Wahrung der Lufthoheit (VWL) | Fedlex
