Klare Regeln bei der Übertragung von Liegenschaften in internationalen Erbangelegenheiten
Bern, 26.08.2026 — Die Übertragung von schweizerischen Liegenschaften bei Erbschaften im internationalen Kontext soll klarer und einheitlicher geregelt werden. Der Bundesrat will deshalb die relevanten Bestimmungen in der Grundbuchverordnung (GBV) anpassen und hat dazu an seiner Sitzung vom 26. August 2026 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Da in vielen Fällen auch Liegenschaften vererbt werden, müssen die entsprechenden Bestimmungen in der Grundbuchverordnung (GBV) angepasst werden.
Zudem hat sich bereits im Herbst 2023 im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung der Wegleitung betreffend die Übertragung von schweizerischen Liegenschaften bei internationalen Erbfällen gezeigt, dass die entsprechenden Bestimmungen in der GBV teilweise zu wenig klar oder zu wenig auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) abgestimmt sind.
Der Bundesrat will deshalb die Übertragung von Liegenschaften in der Schweiz in internationalen Erbangelegenheiten unmissverständlicher und einheitlicher regeln. An seiner Sitzung vom 26. August 2026 hat er dazu die entsprechende Vernehmlassung für eine Revision der GBV eröffnet. Diese dauert bis am 27. November 2026.
