Bundesrat prüft Schaffung zweier Zentren für die Polizei- und Zollzusammenarbeit
Bern, 26.08.2026 — Der Bundesrat will die Sicherheit in den Grenzregionen zu Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein stärken. Er hat an der Sitzung vom 26. August 2026 die Ergebnisse der Abklärungen zur möglichen Schaffung zusätzlicher Zentren für die Polizei- und Zollzusammenarbeit (CCPD) zur Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, mögliche Umsetzungsvarianten vertieft zu prüfen.
Kriminalität ist heute oft grenzüberschreitend. Nur mit einer effizienten Zusammenarbeit über die Kantons- und Landesgrenzen hinweg kann die Sicherheit erhöht werden. Ein bewährtes Beispiel dafür sind die CCPDs in Chiasso und in Genf. Diese CCPDs werden gemeinsam von der Schweiz mit Italien respektive Frankreich betrieben. In den CCPDs arbeiten gemischte Teams bestehend aus Mitarbeitenden des Bundesamts für Polizei (fedpol), des Bundesamts für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) und mehrerer Kantonspolizeien, sowie Mitarbeitenden der italienischen respektive französischen Sicherheitsbehörden. Die binationalen Teams tauschen Informationen aus, unterstützen grenzüberschreitende polizeiliche Massnahmen, führen Kriminalitätsanalysen durch und erleichtern die Rückübernahme von illegal im Hoheitsgebiet des anderen Staates eingereisten Personen. Vor diesem Hintergrund hat fedpol im Auftrag des Bundesrates gemeinsam mit dem BAZG und unter Einbezug der Kantone mögliche zusätzliche Massnahmen zur weiteren Stärkung der Sicherheit in den weiteren Grenzregionen zu Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein geprüft.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Ausbau der bestehenden und vom BAZG betriebenen grenzpolizeilichen Verbindungsbüros in Basel und Schaanwald zu eigentlichen CCPD die operative Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Kooperation im Sicherheitsbereich stärken könnte. Die Schaffung weiterer CCPD würde die bereits bestehenden und gut funktionierenden Instrumente der Zusammenarbeit in diesen Grenzregionen wertvoll ergänzen. In einem nächsten Schritt wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gemeinsam mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), den Kantonen sowie unter Einbezug der zuständigen Behörden Deutschlands, Österreichs und des Fürstentums Liechtenstein mögliche Umsetzungsvarianten vertieft prüfen und abstimmen. Gestützt auf diese Arbeiten wird der Bundesrat bis Ende März 2027 über das weitere Vorgehen entscheiden.
