Ukraine: Bundesrat setzt 19. Sanktionspaket um
Bern, 25.02.2026 — Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 beschlossen, die weiteren Massnahmen des 19. Sanktionspakets der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland zu übernehmen. Die neuen Massnahmen treten am 26. Februar 2026 in Kraft. Bereits am 12. Dezember 2025 hatte der Bundesrat 64 natürliche Personen und Organisation in die Schweizer Sanktionsliste aufgenommen und erste Massnahmen des 19. Sanktionspakets übernommen.
Als Reaktion auf den anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine hatte die EU am 23. Oktober 2025 im Rahmen ihres 19. Sanktionspakets neue Massnahmen gegenüber Russland erlassen. Diese haben zum Ziel, den Druck auf die russische Militärindustrie sowie die Energie- und Finanzbranche weiter zu erhöhen, die als Schlüsselsektoren für Russlands Krieg gegen die Ukraine gelten.
Bereits am 12. Dezember 2025 hatte der Bundesrat die Sanktionierung von 64 weiteren natürlichen Personen und Organisation durch die Schweiz vorgenommen (Medienmitteilung). Somit unterstehen in der Schweiz derzeit rund 2600 natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine. Die entsprechende Sanktionsliste ist identisch mit jener der EU. Zudem wurde die Preisobergrenze für russisches Rohöl (Oil Price Cap), das für Drittstaaten bestimmt ist, per 1. Februar 2026 von USD 47.60 auf 44.10 gesenkt.
Massnahmen im Energie- und Finanzbereich
Ab dem 25. April 2026 gilt in der Schweiz ein vollständiges Kauf- und Importverbot von russischem Flüssigerdgas (LNG). Im Falle von vorbestehenden Langzeitlieferverträgen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2026. Die Massnahme verfolgt das Ziel, Russlands Einnahmen aus dem Verkauf fossiler Brennstoffe zu verringern, die den Krieg gegen die Ukraine massgeblich mitfinanzieren.
Um der wachsenden Bedeutung von Kryptowährungen für die russische Kriegswirtschaft Rechnung zu tragen, sind die Erbringung sämtlicher Krypto-Dienstleistungen an russische Staatsangehörige und Unternehmen neu untersagt. Ausserdem hat der Bundesrat ein Verbot betreffend Transaktionen mit bestimmten Rubel-gestützten Kryptowerten, wie dem Stablecoin «A7A5», beschlossen. Im gleichen Zuge hat der Bundesrat das Verbot betreffend die Nutzung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr erweitert.
Die Auslegungshilfe für Sanktionsmassnahmen des Staatssekretariats für Wirtschaft wird insbesondere in diesem Bereich zeitnah aktualisiert.
Massnahmen im Handelsbereich
Im Handelsbereich wurde die Liste der Güter erweitert, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen, darunter Metalle für den Bau von Waffensystemen und Produkte, die bei der Herstellung von Treibstoffen verwendet werden. Zudem hat der Bundesrat weitere, für Russland bedeutende Güter den Kauf- und Einfuhrverboten unterstellt. Neu erfasst sind beispielsweise azyklische Kohlenwasserstoffe, die eine bedeutende Einnahmequelle für Russland darstellen.
Weitere Massnahmen
Der Bundesrat hat beschlossen, den Erwerb und die Beibehaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Gründung und Weiterführung von Joint Ventures in bestimmten russischen Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen, in denen u.a. kriegsrelevante Güter produziert werden, zu untersagen.
Die bestehenden Dienstleistungsverbote werden auf neue Dienste ausgeweitet. Fortan sind bestimmte Dienste im Bereich der Hochtechnologie und künstlichen Intelligenz sowie im direkten Zusammenhang mit Tourismus verboten. Zudem wird die Erbringung aller nicht verbotenen Dienstleistungen zugunsten der russischen Regierung einer Bewilligungspflicht unterstellt.
Schliesslich hat der Bundesrat analog zur EU eine Meldepflicht für die Durch- und Einreise in die Schweiz von in der EU akkreditiertem russischem diplomatischem Personal eingeführt.
Massnahmen gegenüber Belarus
Die EU hatte am 23. Oktober 2025 zusätzlich zum 19. Sanktionspaket gegenüber Russland weitere Massnahmen gegenüber Belarus erlassen. Hintergrund dafür ist die anhaltende Beteiligung von Belarus am Krieg Russlands gegen die Ukraine. Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 entschieden, sich diesen Massnahmen ebenfalls anzuschliessen. Sie beinhalten unter anderem eine Erweiterung der Dienstleistungsverbote, eine Verschärfung bestimmter Handelsbeschränkungen und Massnahmen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Die neuen Bestimmungen treten am 26. Februar 2026 in Kraft. Mit diesem Entscheid gleicht der Bundesrat das Sanktionsregime gegenüber Belarus erneut weitgehend demjenigen gegenüber Russland an. Er will damit die Wirkung stärken sowie Umgehungen entgegenwirken.
AS 2026 92 - Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine | Fedlex
AS 2026 91 - Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus | Fedlex
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