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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. August 2026

Neue Ausschreibungskategorie im Schengener Informationssystem zur verstärkten Sicherheitszusammenarbeit

Bern, 26.08.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2026 die Inkraftsetzung der Änderungen des Bundesgesetzes über polizeiliche Informationssysteme des Bundes (BPI) sowie Anpassungen der Verordnungen N-SIS und RIPOL beschlossen. Ab Oktober 2026 kann die Schweiz im Schengener Informationssystem Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen auf Vorschlag von Europol und nach eigener Prüfung erfassen. Damit wird die europäische Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität weiter verstärkt.

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) ist für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität eine unverzichtbare Partnerbehörde. Mit der neuen «Verordnung der Europäischen Union (EU) zur Nutzung des Schengener Informationssystem im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen» wird die Zusammenarbeit innerhalb des Schengen-Raumes mit Europol weiter verstärkt. EU-Mitgliedstaaten und Schengen-assoziierte Staaten können neu auf Vorschlag von Europol Informationsausschreibungen zu Drittstaatenangehörigen im Schengener Informationssystem eingeben. Diese Ausschreibungen dienen dazu, verdeckt Informationen über Personen zu beschaffen, die im Verdacht stehen, eine terroristische Straftat oder eine sonstige schwere Straftat zu planen oder zu begehen.

Bevor einem Schengen-Staat eine Ausschreibung vorgeschlagen wird, muss Europol die vorliegenden Informationen zu einem Drittstaatenangehörigen eingehend prüfen. Die von Europol an die Schweiz gerichteten Vorschläge für Informationsausschreibungen werden vom Bundesamt für Polizei (fedpol) im Hinblick auf eine Folgeleistung oder aber Ablehnung im Einzelfall geprüft. Wenn notwendig, werden die Kantonspolizeien beigezogen, falls sie vom Einzelfall betroffen sein könnten.

Die Schaffung dieser neuen Ausschreibungskategorie im SIS ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Die Bundesversammlung hat die Übernahme dieser Weiterentwicklung und die Änderungen des BPI am 26. September 2025 genehmigt. Diese Änderungen wurden durch Anpassungen der Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und der Verordnung über das automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL) konkretisiert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August die Inkraftsetzung der angepassten Verordnungen sowie die Änderungen des BPI auf den 1. Oktober festgelegt. Die Inbetriebnahme der neuen Ausschreibungskategorie ist gemäss der Europäischen Union für den 15. Oktober vorgesehen.

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