Der Bundesrat ernennt die Mitglieder der Kommission für historisch belastetes Kulturerbe
Bern, 28.01.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 das Präsidium und die Mitglieder der Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe ernannt. Die Kommission wird den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe beraten. Sie kann in strittigen Fällen angerufen werden und nicht bindende Empfehlungen zu Kunstwerken aus der Zeit des Nationalsozialismus und zu Kulturgütern aus dem kolonialen Kontext abgeben.
Der Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe ist von historischer, rechtlicher, ethischer und moralischer Bedeutung und stellt ein wichtiges Ziel der Kulturpolitik des Bundes dar. Mit der unabhängigen Kommission für historisch belastetes Kulturerbe hat der Bundesrat ein Gremium geschaffen, das in strittigen Fällen angerufen werden und im Einzelfall unverbindliche Empfehlungen abgeben kann.
An seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 hat der Bundesrat alt Bundesrätin Simonetta Sommaruga zur Präsidentin ernannt. Sie verfügt über reiche politische Erfahrung und ist in der Schweiz und international sehr gut vernetzt. Die weiteren Mitglieder sind: Felix Uhlmann (Vizepräsident), Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, Marc-André Renold, Anwalt und Experte für Kunst- und Kulturgüterrecht, Regula Ludi, Geschichtsprofessorin an der Universität Freiburg, Noémie Etienne, Professorin für Kunstgeschichte an der Universität Wien, Nikola Doll, Fachbereichsleiterin, Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, Esther Tisa, Expertin für Provenienzforschung im Museum Rietberg, Hanno Loewy, Direktor des Jüdischen Museums Hohenems, Henri-Michel Yéré, Historiker und Dozent an der Universität Basel, und Fabio Rossinelli, Historiker und Forscher an den Universitäten Lausanne und Genf.
Die Kommissionsmitglieder verfügen über Kompetenzen sowohl im Umgang mit Kulturgütern, die in der Zeit des Nationalsozialismus geraubt wurden, als auch mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten. Dabei geht es insbesondere um die Bereiche Recht, Geschichte, Kunstgeschichte, Provenienzforschung, Museologie und Ethnologie. Die Zusammensetzung der Kommission gewährleistet somit einen unabhängigen, interdisziplinären und den internationalen Standards entsprechenden Ansatz im Umgang mit belastetem Kulturerbe.
Die Einsetzung dieser Kommission erfolgt in Erfüllung der vom Parlament angenommenen Motion Pult 21.4403. Formell wird sie ihre Arbeit am 1. März 2026 aufnehmen und in einem ersten Schritt ihre Arbeitsinstrumente definieren. Im Verlauf des Jahres wird sie auch mitteilen, ab wann sie angerufen werden kann. Der Bundesrat hat die Modalitäten der Anrufung in der Verordnung über die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe (VUKBK) präzisiert.
