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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. Juni 2026

Europäisches Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs: Bundesrat will Auswirkungen für die Schweiz prüfen lassen

Bern, 19.06.2026 — Mit dem europäischen Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs soll die Unabhängigkeit und die ungehinderte Ausübung des Anwaltsberufs gestärkt werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 beauftragt, die Auswirkungen eines Beitritts für die Schweiz vertieft zu analysieren und ihm bis spätestens Ende November 2027 darüber zu berichten. Einen allfälligen Beitritt der Schweiz wird er gestützt auf diese Ergebnisse prüfen.

Der Europarat will die Anwältinnen und Anwälte bei der Ausübung ihres Berufs besser schützen. Deshalb hat er im Jahr 2025 das Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs verabschiedet. Mit der Ratifikation des Übereinkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, die unabhängige und diskriminierungsfreie Ausübung des Anwaltsberufs zu gewährleisten und unzulässige Einmischungen zu verhindern. Dazu gehört unter anderem, den ungehinderten Zugang zu Mandantinnen und Mandanten sowie die vertrauliche Kommunikation mit ihnen zu gewährleisten. Zudem werden die Berufsverbände in ihrer Funktion und Unabhängigkeit gestärkt.

Starker Anwaltsberuf garantiert den Rechtsstaat

In der Schweiz können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihren Beruf bereits heute unabhängig ausüben. Dies wird durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie durch verschiedene Verfahrensgarantien sichergestellt, etwa das Recht auf Akteneinsicht.

Mit einem Beitritt zum Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs könnte die Schweiz jedoch ein Zeichen setzen: Die Arbeit der Anwältinnen und Anwälte ist für einen funktionierenden Rechtsstaat und für den Schutz der Menschenrechte zentral. Nicht nur im Strafrecht, sondern auch in allen anderen Rechtsbereichen soll sich jede Person juristisch fundiert beraten lassen und so ihre Rechte durchsetzen können.

An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 hat der Bundesrat eine entsprechende Einschätzung zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm bis spätestens Ende November 2027 die Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz vertieft zu analysieren. Den Bundesrat interessiert dabei, wie die ersten Vertragsstaaten das Übereinkommen umsetzen und wie der Europarat den Überwachungsmechanismus des Übereinkommens einrichten wird. Gestützt auf die Ergebnisse wird er entscheiden, ob die Schweiz dem Übereinkommen beitreten wird.