Neues Kampfflugzeug F-35A: VBS informiert über Einführung und Schallschutz rund um die Militärflugplätze Meiringen, Payerne und Emmen
Bern, 20.04.2026 — Die Bevölkerung rund um die Militärflugplätze Meiringen, Payerne und Emmen erhält Schallschutzfenster, damit die Belastung durch den Lärm verringert wird. Zudem starten die raumplanerischen Verfahren für das Betriebsreglement und den Sachplan. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) informiert die Bevölkerung in der Woche vom 20. April 2026 über diese Massnahmen.
Das neue Kampfflugzeug F-35A wird in den nächsten Jahren in der Schweizer Armee eingeführt. Ab Mitte 2028 wird der F-35A in Payerne stationiert werden, in Meiringen ist die Einführung ab 2030 geplant, in Emmen ab 2032. Mit dem neuen Kampfflugzeug wird die Verteidigung der Schweiz wesentlich gestärkt.
Weniger Lärm dank eingeschränktem Trainingsbetrieb und Simulatoren
Der F-35A ist zwar bei einem Einzelereignis wie einem Start lauter als die bisherigen Flugzeuge F/A-18 und F-5, aber die Jahresbelastung bleibt in etwa auf dem bisherigen Niveau, da die Flugbewegungen mit dem F-35A rund um die Hälfte reduziert werden können. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die Pilotinnen und Piloten vermehrt in Flugsimulatoren trainieren und die einzelnen Flüge tendenziell länger dauern werden. Die Luftwaffe rechnet beim F-35A pro Jahr mit durchschnittlich 4200 Starts/Landungen in Payerne, 2040 Starts/Landungen in Meiringen und 1090 Starts/Landungen in Emmen.
Um die Lärmbelastung der Bevölkerung so tief wie möglich zu halten, wird die Luftwaffe ausserdem jeweils am Montagmorgen und am Freitagnachmittag auf Trainingsflüge mit dem F-35A verzichten. Damit setzt die Luftwaffe ein Anliegen der Gemeinden im Umfeld der Militärflugplätze um.
Sachplan und Plangenehmigung regeln die Rahmenbedingungen des Flugbetriebs
Zum einen muss der Sachplan Militär angepasst werden. Der Sachplan Militär ist ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes im Sinne des Raumplanungsgesetzes. Er legt die Ziele und Vorgaben für die militärische Infrastruktur behördenverbindlich fest. Pro Militärflugplatz gibt es ein sogenanntes Objektblatt, – ein Teil des Sachplans – das beispielsweise den militärischen Flugbetrieb regelt, unter anderem die maximale zulässige Lärmbelastung.
Zum anderen wird parallel dazu ein militärisches Plangenehmigungsverfahren durchgeführt. Dies ist erforderlich, um das Betriebsreglement der Militärflugplätze zu bewilligen, welches die Betriebszeiten regelt. Ebenso legt die Plangenehmigung Massnahmen zum Schutz vor Lärm sowie Ausnahmen für die Überschreitung der Lärmgrenzwerte fest.
Die beiden Verfahren – Sachplan und Plangenehmigung – wurden in einem Koordinationsprozess vorbereitet, bei dem die betroffenen Gemeinden und Kantone beteiligt waren. Mitte Mai 2026 werden beide Verfahren parallel gestartet.
Einbau von Schallschutzfenstern für über 230 Liegenschaften
Rund um die Militärflugplätze Meiringen, Payerne und Emmen sind bewohnte Liegenschaften heute und künftig von Lärmgrenzwertüberschreitungen betroffen. Aufgrund der Lärmberechnungen der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) sind die Liegenschaften bekannt, die von Grenzwertüberschreitungen gemäss der Lärmschutz-Verordnung betroffen sind.
Bei bewohnten Liegenschaften, die über dem Grenzwert liegen, müssen Schallschutzfenster eingebaut werden. Das VBS hat bereits in früheren Etappen Schallschutzfenster finanziert. Es handelt sich deshalb nun in Meiringen und Payerne jeweils noch um rund 30 Liegenschaften, in Emmen sind es rund 170. Die Planungen zum Einbau erfolgen voraussichtlich ab dem Jahr 2027, wobei der Bund vollumfänglich die Kosten trägt. Den Verpflichtungskredit dazu hat der Bundesrat beim Parlament mit der Armeebotschaft 2026 beantragt.
VBS informiert Bevölkerung in Meiringen, Payerne und Emmen
Über die Schallschutzmassnahmen und die behördlichen Verfahren informiert das VBS in der Woche vom 20. April 2026. An jedem Standort der Militärflugplätze finden Informationsveranstaltungen für die Direktbetroffenen und die weitere Bevölkerung statt. Die Informationsveranstaltungen bieten der Bevölkerung die Gelegenheit, zusätzliche Informationen zu erhalten, Fragen zu stellen und sich mit den Verantwortlichen auszutauschen.
