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MedienmitteilungVeröffentlicht am 11. Juni 2026

Grundversicherung: Einsparungen von jährlich 92 Millionen Franken durch Tarifsenkungen – einfacherer Zugang zu Impfungen

Bern, 11.06.2026 — Am 1. Juli 2026 treten verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung in Kraft. Wichtigste Anpassungen: Die Tarife von Laboranalysen werden gesenkt. Weiter wird die Vergütung der Miete von CPAP-Geräten zur Behandlung von Schlafapnoe reduziert. Zudem können Apothekerinnen und Apotheker ab dem 1. Januar 2027 prophylaktische Impfungen durchführen.

In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und deren Anhängen wird die Vergütung von Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) geregelt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat nach Anhörung der zuständigen Kommissionen verschiedene Änderungen beschlossen. Ein Teil der Massnahmen sind das Ergebnis des von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider durchgeführten «Runden Tisches» zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen.

Tarifsenkung bei den Laboranalysen

Mit Blick auf die Einhaltung der Vorgaben des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung haben sich die Mitglieder des «Runden Tischs» und der Verband der medizinischen Laboratorien der Schweiz (FAMH) darauf geeinigt, dass ab 1. Juli 2026 auf die Bezahlung von «fees for service» durch Laboratorien an Ärzte und Ärztinnen im Zusammenhang mit Laboranalysen verzichtet wird. Gleichzeitig wird der Tarif der «Auftragstaxe» per 1. Juli 2026 um 5 Franken reduziert, um sicherzustellen, dass der Verzicht auf «fees for service» nicht zu höheren Entschädigungen der Laboratorien führt. Zudem werden die Tarife der zehn umsatzstärksten Analysepositionen gekürzt. Diese beiden Massnahmen führen zu Einsparungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) von jährlich rund 85 Millionen Franken.

Vergütung der Miete von CPAP-Geräten wird reduziert

CPAP-Geräte (Continuous Positive Airway Pressure) werden zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe eingesetzt. Im Rahmen des Runden Tisches zur Kostendämpfung wurden von den Krankenversicherern Daten zur Therapiedauer mit CPAP-Geräten erhoben. Diese zeigen, dass die tatsächliche Therapiedauer länger dauert als jene, welche in der aktuell gültigen Mietkalkulation für diese Geräte berücksichtigt wurde. Mit der Neuberechnung sinkt der Höchstvergütungsbetrag (HVB) von 1.50 Franken auf 1.36 Franken pro Tag. Die Anpassung des HVB erfolgt auf den 1. Juli 2026 und hat Einsparungen von rund 7 Millionen Franken zur Folge.

Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker ab 1. Januar 2027

Mit der im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 verabschiedeten KVG-Änderungen können Apothekerinnen und Apotheker neu prophylaktische Impfungen zulasten der OKP durchführen. Die Kosten für diese Impfungen und die Impfberatung werden von der OKP übernommen. Diese Änderung schafft einen niederschwelligen Zugang zu Impfangeboten für Erwachsene und stärkt die Rolle der Apothekerinnen und Apotheker in der Grundversorgung. Es ist davon auszugehen, dass damit die Durchimpfungsrate bei Erwachsenen zum Beispiel gegen die Grippe oder die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) verbessert werden kann. Dadurch können Krankheiten, die durch Impfungen vermieden werden können, verhindert bzw. schwere Krankheitsverläufe reduziert werden.  Die Änderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Neben diesen Änderungen wurde eine Reihe weiterer Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge vorgenommen.

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