Bericht des Bundesrates über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik 2025
Bern, 19.08.2026 — 2025 setzte die Schweiz ihre migrationsaussenpolitischen Schwerpunkte weiterhin auf den Schutz der Vertriebenen und die Verbesserung von deren Perspektiven in den Herkunftsregionen und Transitstaaten, auf die Entlastung besonders betroffener Aufnahmestaaten, die Prävention irregulärer Migration und der damit verbundenen Risiken sowie die Rückkehr nicht schutzbedürftiger Personen. Dies zeigt der Jahresbericht zur schweizerischen Migrationsaussenpolitik, den der Bundesrat am 19. August 2026 gutgeheissen hat.
Nach Angaben des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) waren im Jahr 2025 über 117 Millionen Menschen auf der Flucht oder wurden vertrieben. Erstmals seit 2016 ging diese Zahl gegenüber dem Vorjahr um knapp 5 Prozent leicht zurück. Grund dafür sind unter anderem erste Rückkehrbewegungen in ein nach wie vor äusserst fragiles Syrien. Der weltweite Unterstützungs- und Schutzbedarf bleibt jedoch hoch.
Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz 25 781 Asylgesuche gestellt, 7,1 Prozent weniger als noch im Vorjahr. Zusätzlich wurden 12 897 Gesuche um den Schutzstatus S eingereicht, was ein Rückgang von 22,4 Prozent gegenüber 2024 bedeutet. Ende 2025 lebten 71 762 Personen mit aktivem Schutzstatus S in der Schweiz. Der Bundesrat entschied am 4. November 2025 in enger Abstimmung mit der EU, den Schutzstatus S nicht vor März 2027 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Zudem wird bei dessen Gewährung seit dem 1. November 2025 nach der Zumutbarkeit einer Rückkehr in die Herkunftsregion unterschieden.
Entscheide zum EU-Pakt
Ein Schwerpunkt der schweizerischen Migrationsaussenpolitik lag 2025 auf Europa. Nach der Verabschiedung des Europäischen Migrations- und Asylpakts (EU-Pakt) durch den Rat der EU und das Europäische Parlament stimmte das Schweizer Parlament im September 2025 der Übernahme jener Elemente der Reform zu, die aufgrund der Schengen-Dublin-Assoziierung für die Schweiz verbindlich sind. Die entsprechenden Bestimmungen gelten seit dem 12. Juni 2026. Ebenfalls beschloss das Parlament, dass sich die Schweiz grundsätzlich am EU-Solidaritätsmechanismus beteiligen soll, sofern die anderen Dublin-Staaten ihre Verpflichtungen gegenüber der Schweiz im Wesentlichen erfüllen. Die konkrete Teilnahme erfordert den Abschluss einer Vereinbarung mit der EU, die vom Parlament genehmigt werden muss. Zudem legte die Europäische Kommission 2025 einen Vorschlag für eine neue EU-Rückkehrverordnung vor, deren formelle Verabschiedung 2026 vorgesehen ist.
Unter dem Rahmenkredit Migration, welcher Teil des zweiten Schweizer Beitrags ist, genehmigte der Bundesrat im Berichtsjahr die bilateralen Umsetzungsabkommen für die zweite Phase (2025-2029) mit Griechenland, Bulgarien und Zypern. Dafür stehen insgesamt 60 Millionen Franken zur Verfügung. Die Kooperation umfasst die Bereiche Asyl, Rückkehr und Reintegration, Integration sowie Infrastruktur. Zusätzlich unterstützte die Schweiz 2025 über den Rapid Response Fund weiterhin auch Staaten, die an der EU-Aussengrenze besonders unter Druck stehen oder die durch die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine stark gefordert sind.
Internationale Zusammenarbeit ausserhalb Europas
Ausserhalb des Schengen-Raums intensivierte die Schweiz ihre Zusammenarbeit mit mehreren Staaten entlang der wichtigsten Migrationsrouten nach Europa. Mit Ägypten wurde ein Migrationsabkommen abgeschlossen; mit Algerien eine Vereinbarung zur Vertiefung der migrationspolitischen Zusammenarbeit. Zudem trat das Migrationsabkommen mit der Demokratischen Republik Kongo in Kraft, und mit Äthiopien fand erstmals ein Migrationsdialog statt. Parallel dazu unterstützte die Schweiz vor Ort weiterhin Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten, zur Schaffung von Perspektiven sowie zur nachhaltigen Reintegration von Rückkehrenden.
Internationale Schutzbemühungen standen auch am Überprüfungsprozess zum Globalen Flüchtlingsforum auf der Agenda. Dieses wurde in Genf gemeinsam durch die Schweiz und das UNHCR ausgerichtet. In Zürich und Interlaken führten zudem die 17 Mitgliedsstaaten der Intergovernmental Consultations on Migration, Asylum and Refugees (IGC) unter Schweizer Vorsitz Gespräche zur Ausschöpfung des Potentials der Migration für den Arbeitsmarkt.
