Ukraine: Die Schweiz weitet ihre Sanktionslisten aus
Bern, 22.05.2026 — Das Departement für Bildung, Wirtschaft und Forschung (WBF) hat die Sanktionslisten betreffend Russland und Belarus am 22. Mai 2026 ausgeweitet. Die Schweiz übernimmt damit diverse Änderungen, die die EU im Rahmen ihres 20. Sanktionspakets beschlossen hat. Die Massnahmen treten am 22. Mai 2026 um 23:00 Uhr in Kraft.
Als Reaktion auf den anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine hatte die EU am 23. April 2026 im Rahmen ihres 20. Sanktionspakets neue Massnahmen gegenüber Russland und Belarus erlassen. Das WBF hat nun die Übernahme diverser Listings durch die Schweiz beschlossen.
Neu wurden 115 natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die natürlichen Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz. Bei den neu sanktionierten Personen und Organisationen handelt es sich insbesondere um solche, die dem russischen militärisch-industriellen Komplex oder dem russischen Energiesektor angehören oder dienen, sowie Personen, die an der Deportation und Indoktrinierung von ukrainischen Kindern beteiligt sind.
Hingegen verzichtet die Schweiz zurzeit darauf, sieben Unternehmen in einem Drittstaat auf die Sanktionsliste zu setzen. Operative Massnahmen stellen sicher, dass keine Umgehung der Sanktionen erfolgt.
Im Handelsbereich wurden 60 neue Unternehmen, darunter in Drittstaaten, strengeren Exportkontrollmassnahmen unterstellt. Ziel dieser Massnahme ist es, Lieferungen von kritischen Gütern an den militärisch-industriellen Komplex Russlands zu unterbinden.
Die Schweiz schliesst sich ausserdem weiteren Massnahmen der EU an, um die Aktivitäten der russischen Schattenflotte einzudämmen. Neu wurden 46 neue Schiffe umfassenden Kauf-, Verkaufs- und Dienstleistungsverboten unterstellt sowie, analog zur EU, die bestehenden Verbote für elf Schiffe aufgehoben. Des Weiteren wurden zwei russische und ein in einem Drittstaat befindlicher Hafen, die zur Verschiffung von russischen Ölprodukten genutzt werden, einem Transaktionsverbot unterstellt. Ausnahmen sind analog zur EU vorgesehen.
20 russische Banken und sieben Finanzintermediäre in Drittstaaten wurden zudem einem Transaktionsverbot unterstellt, weil sie den Zweck der Sanktionen gegen Russland untergraben. Zudem wird die Beteiligung an Transaktionen mit der russischen Kryptowährung RUBx sowie dem digitalen Rubel per 26. Mai 2026 verboten.
Das 20. Sanktionspaket der EU sieht eine Reihe weiterer Massnahmen im Finanz-, Energie- und Handelsbereich vor. Der Bundesrat wird sich in einem zweiten Schritt mit diesen umfassenden Massnahmen befassen und darüber informieren.
Weblinks:
Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
AS 2026 235 - Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine | Fedlex
AS 2026 233 - Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus | Fedlex
Rückfragen Unternehmen:
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