Armeebotschaft 2026: Bundesrat stärkt die Abwehr von Angriffen aus der Distanz
Bern, 20.03.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. März 2026 die Armeebotschaft 2026 verabschiedet. Er beantragt dem Parlament Verpflichtungskredite von rund 3,4 Milliarden Franken. Im Zentrum stehen der Ausbau der bodengestützten Luftverteidigung, der Schutz vor Drohnen sowie zusätzliche Fähigkeiten im Cyberraum. Damit stärkt der Bundesrat die Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen – Angriffe aus der Distanz und hybride Konflikte.
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine markiert eine sicherheitspolitische Zäsur, deren Auswirkungen auch die Schweiz spürt. Angesichts der verschärften sicherheitspolitischen Lage muss die Armee wieder stärker auf die Verteidigung ausgerichtet werden und die Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen – Angriffe aus Distanz und hybride Konflikte – muss gestärkt werden. Darauf liegt der Fokus der Rüstungsprogramme der nächsten Jahre.
Der Schwerpunkt des Rüstungsprogramms 2026 liegt auf der Abwehr von Bedrohungen aus der Luft. So soll die bodengestützte Luftverteidigung im unteren und mittleren Luftraum durch zwei Rüstungsvorhaben gestärkt werden: Indem die Armee zusätzliche Feuereinheiten vom Typ IRIS-T SLM beschafft, können ein grösserer Raum abgedeckt und zusätzliche kritische Infrastrukturen geschützt werden (1 Milliarde Franken). Zudem sollen die beschränkt wirkenden und teils veralteten Fliegerabwehrsysteme kleinerer Reichweite ersetzt werden (800 Millionen Franken).
Schutz vor Mini-Drohnen erhöhen
Mit einem weiteren Vorhaben sollen militärische Verbände, die Zivilbevölkerung sowie kritische Infrastrukturen vor Mini-Drohnen geschützt werden (70 Millionen Franken). In Ergänzung dazu muss das Luftlagebild im unteren und mittleren Luftraum verbessert werden, indem das veraltete Taktische Fliegerradar TAFLIR durch ein teilmobiles Radarsystem mittlerer Reichweite ersetzt wird (150 Millionen Franken).
Mitnutzung ziviler Datennetze und Fähigkeiten zur elektronischen Kriegführung erweitern
Zwei zusätzliche Rüstungsvorhaben sollen die Resilienz des Nachrichtenverbunds und der Sensoren sowie der Führung und Vernetzung stärken: Zum einen will die Armee weltraumgestützte Fähigkeiten aufbauen (30 Millionen Franken). Zum anderen sollen die Möglichkeiten zur Mitnutzung ziviler Datennetze erweitert werden (100 Millionen Franken). Schliesslich sollen im Cyberraum und elektromagnetischen Raum die Fähigkeiten zur elektronischen Kriegführung ergänzt werden (240 Millionen Franken).
Zudem sollen zum persönlichen Eigenschutz der Armeeangehörigen sämtliche Truppengattungen mit neuen Pistolen ausgerüstet (50 Millionen Franken) werden.
Zusatzkredit für Kampfflugzeuge F-35A
Nebst dem Rüstungsprogramm legt der Bundesrat dem Parlament einen Bundesbeschluss zur Finanzierung der Mehrkosten im Zusammenhang mit der Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge F-35A vor (394 Millionen Franken). Der beantragte Zusatzkredit, der das von der Stimmbevölkerung bewilligte Finanzvolumen einhält, ermöglicht es der Schweiz, voraussichtlich 30 Kampfflugzeuge zu beschaffen.
Modernisierung von Immobilien und Lärmschutz
Für das Immobilienprogramm beantragt der Bundesrat 562 Millionen Franken. Eine unterirdische Anlage, um Flugzeuge der Luftwaffe geschützt unterzubringen (Kaverne), muss nach den heutigen Ausbau- und Sicherheitsstandards instandgesetzt werden (48 Millionen Franken). In der Umgebung der Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne sollen weitere Schallschutzmassnahmen getroffen werden (30 Millionen Franken). Die Infrastruktur auf dem Schiessplatz Vugelles-La Mothe soll saniert und modernisiert werden (36 Millionen Franken). Bauliche Massnahmen zugunsten der sicheren und krisenresistenten Telekommunikation sollen umgesetzt werden, um die Verbindungen zwischen dem standortgebundenen Führungsnetz Schweiz und mobilen sowie teilmobilen Netzen der Armee zu verbessern (19 Millionen Franken).
Für bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeug F-35A (89 Millionen Franken) sowie für die Sanierung einer Führungsanlage (20 Millionen Franken) müssen Zusatzkredite beantragt werden. Schliesslich sollen verschiedene Ausbauten und Werterhaltungsmassnahmen an bestehenden Immobilien realisiert werden, wofür 320 Millionen Franken beantragt werden.
