Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Bern, 10.03.2026 — Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 9. März 2026 die Anhänge 12, 13 und 14 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Zusätzlich wurde die Güterliste des Anhangs 3 der Verordnung inhaltlich ergänzt. Die Massnahmen treten am 10. März 2026 um 23:00 Uhr in Kraft.
