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MedienmitteilungVeröffentlicht am 13. Oktober 2026

Revision im Lebensmittelrecht: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 13.10.2026 — Im Lebensmittelrecht sollen diverse Verordnungen angepasst werden. Die Änderungen gewährleisten den gleich hohen Gesundheitsschutz wie in der Europäischen Union (EU) sowie einen reibungslosen Handel mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 13. Oktober 2026 die Vernehmlassung zu den Änderungen eröffnet.

Im Lebensmittelrecht sollen in 16 Verordnungen neue Regeln eingeführt werden. Die Änderungen halten das Schweizer Lebensmittelrecht und den Gesundheitsschutz der Schweizer Bevölkerung auf demselben Niveau wie in der EU.

Schutz vor Lebensmittelbetrug und gesundheitlichen Risiken

Verschiedene neue Vorgaben stärken den Gesundheits- und Täuschungsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten. So soll die Verwendung von Bisphenol A und anderen gefährlichen Bisphenolen in zahlreichen Lebensmittelkontaktmaterialien verboten werden. Hierfür wird das 2025 eingeführte Verwendungsverbot in Kunststoffen, Druckfarben und Beschichtungen ausgeweitet, etwa auf Klebstoffe oder Gummi.

Die bereits strengen Vorgaben zur Sicherheit von Spielsachen werden verschärft, entsprechend der EU-Spielzeugsicherheitsverordnung. So sollen krebserregende, erbgutverändernde und reproduktionstoxische Stoffe (CMR-Stoffe), per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sowie Stoffe, die das Hormonsystem stören, vollständig verboten werden. Für bestimmte Substanzen galten bisher bereits Beschränkungen.

Weiter übernimmt die Schweiz die europäischen Deklarationsvorgaben für Honig. Entsprechend sollen bei Mischungen, die aus verschiedenen Ländern stammen, alle Herkunftsnationen mit ihrem Anteil am Gesamterzeugnis angegeben werden müssen. Die neuen Kennzeichnungsvorschriften sollen dazu beitragen, betrügerische Praktiken zu reduzieren.

Die Verordnungsrevision sieht zudem eine Stärkung des Vollzugs vor. So soll der Datenaustausch zwischen den Kantonen und dem Bund verbessert werden, was die schweizweit koordinierte Verfolgung systematischer Verstösse gegen das Lebensmittelrecht vereinfacht.

Lebensmittelinnovationen werden vereinfacht

Neue Regeln gibt es auch für neuartige Lebensmittel (novel food), also für Produkte, die in der Schweiz oder in der EU traditionell nicht verzehrt werden, beispielsweise Insekten. Wer sie auf den Markt bringen möchte, benötigt eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Da die Entwicklung von neuartigen Lebensmitteln oft aufwändig und kostenintensiv ist, sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sie künftig bereits vor der Zulassung mit Probanden zu testen, um das Marktpotential abschätzen und die Produkte optimieren zu können. Die Sicherheit der Erzeugnisse muss gewährleistet und dokumentiert sein. Diese Neuerung setzt das Anliegen der Motion 23.3408 von Nationalrätin Meret Schneider um.

Das EDI hat die Vernehmlassung zu den Änderungen am 13. Oktober 2026 eröffnet. Sie dauert bis am 27. Januar 2027.