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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. Juni 2026

Publikationshinweis: Rückführbarkeit von Messergebnissen auf bekannte Referenzwerte im Gesundheitswesen (medizinische Laboranalysen)

Bern, 05.06.2026 — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 den Bericht zum Umsetzungsstand der Massnahmen aus dem Bundesratsbericht vom 20. November 2019 «Rückführbarkeit von Messergebnissen auf bekannte Referenzwerte im Gesundheitswesen» in Erfüllung des Postulats 12.3716 Kessler vom 13. September 2012 « Durchsetzung zuverlässiger und richtiger Messwerte im Gesundheitswesen » gutgeheissen.