Die Schweiz gibt Ägypten ein bedeutendes Kulturgut zurück
Bern, 15.09.2026 — Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern, Elisabeth Baume-Schneider, hat heute dem ägyptischen Botschafter in der Schweiz eine Grabmaske aus dem 2. Jahrhundert v. Chr. übergeben. Die Rückgabe unterstreicht das Engagement der Schweiz gegen illegalen Kulturgütertransfer.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat dem ägyptischen Botschafter in der Schweiz, Mohamed Yehia Mohamed Negm, eine ägyptische Grabmaske aus dem 2. Jahrhundert v. Chr. übergeben. Das Kulturgut war in der Schweiz im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmt worden. Es wurde den ägyptischen Behörden an einer Zeremonie im Beatrice von Wattenwyl-Haus in Bern offiziell übergeben. Anwesend war auch ein Vertreter des ägyptischen Ministeriums für Altertümer.
Am 15. September 2022 meldete ein Transportunternehmen bei der Passage durch den Zoll in Bardonnex (GE) eine ägyptische Totenmaske an. Da der Verdacht bestand, dass das Objekt aus einer illegalen Quelle stammen könnte, blockierte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Einfuhr und ersuchte das Bundesamt für Kultur (BAK) um eine Überprüfung. Anschliessend wurde das Objekt einem Ägyptologie-Experten zur Begutachtung vorgelegt. Dieser bestätigte die Echtheit der Maske und datierte sie auf die Mitte der ptolemäischen Epoche.
Die Rückgabe unterstreicht die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Ägypten im Bereich des Schutzes des Kulturerbes sowie das Engagement der Schweiz gegen den illegalen Kulturgütertransfer. Seit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens zwischen den beiden Ländern über die Einfuhr, die Durchfuhr und die Rückführung von Kulturgütern im Jahr 2011 hat die Schweiz rund 80 Kulturgüter an Ägypten zurückgegeben.
