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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. Juni 2026

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des Produktesicherheitsgesetzes

Bern, 05.06.2026 — Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) eröffnet. Ziel dieser Revision ist es, die Stärkung der Produktesicherheit voranzutreiben und neue Vorschriften für den Onlinehandel einzuführen.

Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) ist seit 1. Juli 2010 in Kraft. Die Teilrevision sieht insbesondere die Schaffung neuer Pflichten für Wirtschaftsakteure im Onlinehandel vor, so zum Beispiel bei Onlineangeboten Angaben zur Produktidentifizierung sowie Warn- und Sicherheitshinweise zu geben, eine Kontaktstelle zu benennen und mit den Vollzugsorganen zusammenzuarbeiten. Des Weiteren sollen neue Instrumente für die Marktüberwachung im Onlinehandel eingeführt werden, etwa die Schaffung eines Informations- und Warnsystems, der Erwerb von Produkten unter verdeckter Identität und die Unterbindung des Zugangs zu Onlineangeboten bei Verletzung der Vorschriften.

Zur Finanzierung der Marktüberwachung im Onlinehandel soll der Bundesrat eine Aufsichtsabgabe auf online bestellten Produkten, die direkt aus dem Ausland an Verwenderinnen und Verwender in der Schweiz geliefert werden, vorsehen können. Um Massnahmen gegenüber Wirtschaftsakteuren durchsetzen zu können, sollen Verwaltungsmassnahmen eingeführt werden.

Die Vernehmlassung zur Teilrevision des PrSG findet parallel zu jener betreffend die Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) statt, da die beiden Gesetze konzeptuell eng miteinander verbunden sind.

Die Vernehmlassung dauert bis am 28. September 2026.