Rundschreiben Nr. 221 «Quellensteuertarife 2027 (Stand 1.1.2027)»
Bern, 20.10.2026 — Das Rundschreiben Nr. 221 (Stand 1.1.2027) erläutert die aufgrund der kalten Progression angepassten Quellensteuertarife und Abzüge. Der Abzug des Steuerbetrags pro Kind beträgt neu CHF 264.00, der Medianwert der effektiven Lohneinkünfte liegt neu bei CHF 5'925 pro Monat.
