UVEK legt WACC für Förderinstrumente der erneuerbaren Energien für das Jahr 2026 fest
Bern, 02.03.2026 — Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den nominalen WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen, für das Jahr 2026 fest.
Mit Marktprämien und Investitionsbeiträgen werden Produktionsanlagen unterstützt, die erneuerbare Energie nutzen. Für das Kapital, das in solchen Anlagen gebunden ist oder in neue Anlagen investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung, die bei der Berechnung der Förderbeiträge berücksichtigt werden muss. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Seit März 2025 ist in der Energieförderungsverordnung eine neue Berechnungsmethode für den WACC in Kraft. Nach Konsultation der ElCom setzt das UVEK den nominalen WACC 2026 folgendermassen fest:
- Marktprämien Grosswasserkraft für das Jahr 2025: 4,28% (Vorjahr 5,10%)
- Investitionsbeiträge für Fördergesuche für das Jahr 2026:
Wasserkraft: 4,28% (Vorjahr 5,10%)
Biomasse: 4,28% (Vorjahr 5,10%)
Geothermie: 4,63% (Vorjahr 5,45%)
Allgemeine Photovoltaikanlagen: 3,75% (Vorjahr 4,58%)
Photovoltaik Grossanlagen (Art. 71a Energiegesetz): 4,28% (Vorjahr 5,10%)
Windkraftanlagen: 4,45% (Vorjahr 5,28%)
