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FremdmitteilungVeröffentlicht am 18. Februar 2026

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan

Bern, 18.02.2026 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. Februar 2026 Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan geändert. Dabei wurden sieben natürliche Personen neu in den Anhang aufgenommen. Die Massnahmen treten am 18. Februar 2026 um 23:00 Uhr in Kraft.